306 XVI. Über den U--Bootkrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons
endlos in die Länge ziehen, da uns dann die Aktion
keinen Vorteil, sondern nur Zeitverlust für das Ein-
setzen des U-Bootkrieges bringen würde. Ein län-
geres Hinausziehen würde auch weitere Vorberei-
tungen der Mächte zur Fortsetzung des Krieges bis
ins nächste Jahr zur Folge haben, so daß an einen
Frieden inabsehbarer Zeit dannnichtmehr zu denken
wäre.
Graf Bernstorff soll die Angelegenheit mit Colonel House — dem
Mittelsmann, durch welchen Euerer Moajestät Botschafter mit dem Präsi-
denten verhandelt — besprechen und die Absichten des Mr. Wilson in
Erfahrung bringen. Eine Friedensaktion des Präsidenten, die nach außen
hin am besten spontan erscheinen würde, könne auf eine gute Aufnahme
bei uns rechnen, und dies würde ja auch für die Wahlkampagne Wilsons
schon einen Erfolg bedeuten.
Die vorstehenden Vorschläge erfolgen im Einvernehmen mit Admiral
von Holtzendorff.
Holtzendorff Alleruntertänigst
gez. v. Bethmann Hollweg.
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Chef des Generalstabes des Feldheeres. Gr. H. Qu., den 5. 10. 1916.
Nr. 14 925 P.
Zum Telegramm 1204.
An den Reichskanzler.
In der Sitzung Ende August oder Anfang September in Pleß — das
Datum kann ich nicht mehr genau feststellen — sprachen sich Euer Exzellenz
meines Erachtens dahin aus, daß die Entscheidung, ob der verschärfte
U--Bootkrieg geführt werden solle, zunächst der Obersten Heeresleitung
zufalle. Euer Exzellenz behielten sich nur vor, die Bundesgenossen zu
hören und etwaige vertragliche Festsetzungen mit anderen Nationen zu
kündigen.
Reichstagsmitgliedern gegenüber wollten Euer Exzellenz gleichfalls die
Verantwortlichkeit der Obersten Heeresleitung in der U.Bootfrage betonen.
Der Wortlaut, in dem dies geschehen, ist mir nicht bekannt gegeben. Aus
zahlreichen Außerungen, die mir zugegangen sind, entnehme ich, daß auch
tatsächlich weite politische Kreise annehmen, daß die Verantwortlichkeit für
den U-Bootkrieg allein bei der Obersten Heeresleitung läge.
Aus dem angezogenen Telegramm glaube ich nun entnehmen zu
können, daß Euer Exzellenz über die Verantwortlichkeitsfrage tatsächlich