Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Antwort der Verbandsmächte auf unser Friedensangebot 321 
  
gebildet hat, die sich über die gegenwärtige Verantwortung klar ist und die zu hell 
sieht, um die Pläne Deutschlands zu begünstigen, indem sie die Verteidigung der 
menschlichen Freiheiten preisgibt. 
Sie versucht endlich, vor den Augen der Welt im voraus neue Verbrechen zu 
rechtfertigen: Unterseebootkrieg, Deportationen, Zwangsarbeit und gewaltsame Aus- 
hebung von Staatsangehörigen gegen ihr eigenes Land, Neutralitätsverletzung. 
In voller Erkenntnis der Schwere, aber auch der Notwendigkeiten der Stunde 
lehnen es die alliierten Regierungen, die unter sich eng verbunden und in voller Über- 
einstimmung mit ihren Völkern sind, ab, sich mit einem Vorschlage ohne Aufrichtigkeit 
und ohne Bedeutung zu befassen. 
Sie versichern noch einmal, daß ein Friede nicht möglich ist, solange nicht Ge- 
währ besteht für die Wiederherstellung (réparation) der verletzten Rechte und Frei- 
heiten, für die Anerkennung des Grundgesetzes der Nationalitäten und der freien 
Existenz der kleinen Staaten, solange nicht eine Regelung sicher ist, die geeignet ist, 
endgültig die Ursachen zu beseitigen, die so lange die Völker bedroht haben, und die 
einzig wirksamen Bürgschaften für die Sicherung der Welt zu geben. 
Die alliierten Mächte halten darauf, zum Schluß die folgenden Betrachtungen 
anzustellen, die die eigentümliche Lage hervorheben sollen, in der sich Belgien nach 
zweieinhalbjährigem Kriege befindet. Kraft der durch fünf Großmächte Europas, 
unter denen sich auch Deutschland befand, unterzeichneten Verträge erfreute sich Belgien 
vor dem Kriege einer besonderen Satzung, die sein Gebict unverletzlich machte und es 
selbst unter die Garantie dieser Mächte stellte, in Sicherheit vor den europäischen Kon- 
flikten. Gleichwohl hat Belgien in Mißachtung dieser Verträge den ersten Angriff 
Deutschlands über sich ergehen lassen müssen. Deshalb hält es die belgische Regierung 
für notwendig, genau den Zweck auseinanderzusetzen, weshalb Belgien niemals auf- 
gehört hat, in den Kampf an der Seite der Ententemächte für die Sache des Rechts 
und der Gerechtigkeit einzutreten. 
Belgien hat immer peinlich die Pflichten beobachtet, die ihm seine Neutralität 
auferlegt. Es hat zu den Waffen gegriffen, um seine Unabhängigkeit und seine Neu- 
tralität zu verteidigen, die durch Deutschland verletzt worden sind, und um seinen inter- 
nationalen Verpflichtungen treu zu bleiben. Am 4. August hat der Reichskanzler im 
Reichstag anerkannt, daß dieser Angriff ein Unrecht gegen das Völkerrecht sei, und 
hat sich im Namen Deutschlands verpflichtet, es wieder gutzumachen. 
Seit zweieinhalb Jahren hat sich diese Ungerechtigkeit grausam verschärft durch 
die Kriegsmaßnahmen und eine Besetzung, welche die Hilfsmittel des Landes erschöpft, 
seine Industrien zugrunde gerichtet, seine Städte und Dörfer zerstört und die Nieder- 
metzelungen, die Hinrichtungen und Einkerkerungen gehäuft haben. Und in dem 
Augenblick, in dem Deutschland zur Welt von Frieden und von Menschlichkeit spricht, 
führt es belgische Bürger zu Tausenden weg und bringt sie in Sklaverei. 
Belgien hat vor dem Krieg nur danach gestrebt, in gutem Einvernehmen mit 
allen seinen Nachbarn zu leben. Sein König und seine Regierung haben nur ein Ziel: 
die Wiederherstellung des Friedens und des Rechtes. Aber sie wollen nur einen 
Frieden haben, der ihrem Lande berechtigte Wiedergutmachungen (réparations), 
Garantien und Sicherheiten für die Zukunft verbürgen würde."“ 
16. 
An mein Heer und meine Marine“). 
Im Verein mit den mir verbündeten Herrschern hatte ich unseren 
Feinden vorgeschlagen, alsbald in Friedensverhandlungen einzutreten. 
*) Der Erlaß war von der Obersten Heeresleitung entworfen und mit kleinen 
Anderungen vom Reichskanzler gebilligt. Der Verfasser. 
Urkunden der Obersten Heeresleltung 1916—1918. 21
	        
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