330 XVI. siber den U-Boottrieg, das Friedensangebot und die Stellung Wilsons
Staatsmännern dieser Länder, z. B. von Lord Crewe und dem Admiral
Lacaze, die Bewaffnung sämtlicher Kauffahrteischiffe hingestellt worden.
Das Nähere ergibt sich aus den anliegenden Beschlüssen einer am 10. De-
zember in London unter Zuziehung von Regierungsvertretern abgehalte-
nen Reederkonferenz. Die öffentliche Meinung in den feindlichen Ländern
verlangt seit geraumer Zeit, daß auch am Bug der Kauffahrteischiffe Ge-
schütze aufgestellt werden; in der Tat ist das Buggeschütz auch bereits von
den deutschen Seestreitkräften im Mittelmeer festgestellt worden.
Daß die Bestückung der Handelsschiffe nicht mehr der Verteidigung,
sondern dem Angriff auf die mit dem Kreuzerkrieg beauftragten deutschen
Unterseeboote gilt, geht aus einer Reihe unzweifelhafter Tatsachen hervor.
Es darf hier zunächst an die geheimen britischen Regierungsbefehle er-
innert werden, die in der deutschen Denkschrift vom 8. Februar 1916 ver-
öffentlicht worden sind. Inzwischen sind den deutschen Streitkräften aber
auch auf den von ihnen aufgebrachten französischen und italienischen Kauf-
fahrteischiffsen geheime Admiralitätsbefehle in die Hände gefallen, die den
Angriffscharakter der Bewaffnung vollauf bestätigen. So sind am 29. Ok-
tober d. Is. auf dem französischen Kauffahrteischiff „Maria Thérese“ ver-
trauliche Instruktionen des französischen Admiralstabes vorgefunden,
worin unter anderem der Befehl gegeben wird:
„de commencer le feu des due le sous-marin sera à bonne portée“.
Ahnlich bestimmt eine am 31. Juli d. J. auf dem Dampfer „Citta di
Messina“ gefundene geheime Instruktion:
„Se una nave avvista un Sommergibile di prora e molte vicino,
sia immerso, che al momento che emerge, la miglior manovra che
possa fare 6 di accostargli risolutamente addosse. In tale caso o lo
investiràd, cosa che affondera 1 Sommergibile ed almeno, come si 6
visto in casi già avvenuti, uccidera parte e tutte l’equipaggie lancian-
dolo per PF’urte contro le pareti, o obligherà ll Sommergibile a sommer-
gerso ed a venire a galla di poppa, pesiziene assai svantaggiosa per
esso. Da gquellistante bisognerd far molta attenzione di poppa e
fuggire alla messima velocità, cercando di manteners il Sommergibile
dritto di poppa se ll mare a calmo o se qduesto non 6 abbastanza
agitato perche, se preso di prora di prora, impedisca il tire efficace
al Sommergibile.“
Überdies hat die britische Regierung in einer jeden Zweifel aus-
schließenden Weise die von ihr gegebenen Befehle durch Lord Crewe am
15. November 1916 im Oberhaus dahin auslegen lassen, daß:
Otbe German submarine is an enemy which it is permissible and
proper to destroy, of vou can, at sight“.
Diese Angriffsabsichten der feindlichen Kauffahrteischiffe sind für die