Weisung an Botschafter Graf Bernstorff vom 16. Januar 1917 335
Durch einen energischen Druck auf England in Form eines Ausfuhr-
verbotes auf Lebensmittel und Kriegsgerät hat es der Präsident überdies
in der Hand, zu einer schleunigen Beendigung des Krieges in wirksamer
Weise beizutragen.
Vorstehendes einstweilen für Ew. pp. persönliche Information. Aus
militärischen Gründen unbedingte Geheimhaltung nötig. Dortiger Re-
gierung keine Andeutungen, sondern erst am 1. Februar entsprechende
amtliche Mitteilung machen. Bei Mitteilung wollen Sie bemerken, daß
in dem Befehl für U-Boote genügend lange Schonung neutraler Schiffe
und genügend lange Sicherheit der Passagiere auf unbewaffneten feindlichen
Passagierdampfern vorgesehen ist, außerdem können neutrale Schiffe, die
am 1. Februar auf der Fahrt nach oder von Häfen des Sperrgebietes,
dieses, ohne Gefahr, versenkt zu werden, vermeiden oder auf dem kürzesten
Wege verlassen, wenn sie sofort mit allen verfügbaren Mitteln benachrichtigt
werden. Ebenso können neutrale Schiffe Häfen des Sperrgebietes vor
4. Februar abends verlassen und dieses auf kürzestem Wege durchqueren.
Etwaigen Einwand wegen Gefährdung von Amerikanern, die sich auf
feindlichen Frachtdampfern befinden, die nach Sperrgebiet unterwegs, bitte
mit Hinweis zu begegnen, daß feindliche Reedereien in der Lage, Einlaufen
ins Sperrgebiet rechtzeitig zu verhindern.
Ew. pp. wollen ferner früheres Angebot freier Passage in begrenzter
Zahl amerikanischer Passagierdampfer nach Falmouth wiederholen. Dabei
Bedingungen: Fester bekannter Fahrplan, keinerlei Konterbande, besondere
nur diesen Schiffen vorbehaltene Kennzeichen, zu vereinbarender Kurs.
Ich bin mir wohl bewußt, daß wir mit unserem Vorgehen Gefahr
laufen, den Bruch und möglicherweise den Krieg mit den Vereinigten
Staaten herbeizuführen. Wir sind entschlossen, dieses Risiko auf uns zu
nehmen. Ich bitte aber Ew. pp., mir umgehend etwaige Gesichtspunkte
für Behandlung der Angelegenheit mitzuteilen, durch die Gefahr des Bruchs
vermindert werden könnte. Erbitte insbesondere Außerung darüber, ob
vorgesehene Zusicherung wegen Schonung neutraler Schiffe und Passagier-
dampfer ausreichend oder besser bestimmte Frist, eventuell welche, anzu-
geben. Ich erinnere schließlich an Vorbereitung der gründlichen Unfahr-
barmachung deutscher Dampfer. Ew. pp. sind dafür verantwortlich, daß
nötiges Stichwort so rechtzeitig auf so sicherem Wege gegeben wird, daß
kein deutscher Dampfer in brauchbarem Zustande in fremde Hände fällt.
Sofortige Empfangsbestätigung."“
pp. gez. Zummermann.