fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1838. (15)

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Nro. 26. 
Regierungs-Blatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Mittwoch den 6. Juni 1838. 
Inhal t. 
Königl. Dekrete. Keine. « 
Verfügungen der Departements. Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz= 
NReferendäre betreffend. — Resultat der Semester-Prüfung der Justiz-Referendäre im Mai 18538. — 
Veränderung in der Clasitkation der Gemeinde Mehstecten, Oberamts Balingen. — Bekanntmachung, 
betreffend die Gemeinde Maulbronn. — Aufnabme von Aerzten, Wundärzten und Geburtshelfern. — 
Die Ergebnisse der Rechnung der israelirischen Central-Kirchenkasse pro 1356.—37 betreffend. — Bekannk- 
machung, die Errichtung von Seminaren für Lehramts-Candidaten an der Universität betreffend. 
Dienst= Erledigungen. 4 
Widerruflich angestellte Diener. 
I. Unmittelbare Königliche Dekrete. 
Keine. 
* 
1I. Verfügungen der Departements. 
A) Des Justiz-Departements. 
Des Justiz-Ministerium. 
a) Bekanntmachung, die bevorstehende Semester-Prüfung der Justiz-Refrendäre betreffend. 
Unter Beziehung auf die Bekanntmachung vom 6. Juni 1825 (Reg. Bl. S. 418) 
werden diejenigen Referendäre zweiter Classe, welche zu Erstehung der zweiten Dienst- 
Prüfung befähigt sind, und die Zulassung zu derselben beabsichtigen, hiermit aufge- 
forderr, ihre dießfälligen Gesuche auf die vorgeschriebene Weise und unter Angabe 
ihres Aufenthalts-Orts bis zum 15 Juli d. J. bei dem K. Justiz-Ministerium um so 
gewisser einzureichen, als im Falle der Nicht-Einhaltung dieses Termins der Nachtheil 
des Ausschlusses von der nächstbevorstehenden Semester-Prüfung für die Säumigen 
ufehlbar eintreten würde. «
	        
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