Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Über die O. H. L. und den U. Bootkrieg 340 
  
  
Drucksache Nr. 358 des Hauptausschusses des Reichstages vom 7. Oktober 1916 
lautet wie folgt: 
„Namens sämtlicher Fraktionsmitglieder der Zentrumsfraktion im Ausschuß für 
den Reichshaushalt ist folgende Erklärung abgegeben worden: 
Für die politische Entscheidung über die Kriegführung ist dem Reichstag gegen- 
über der Reichskanzler allein verantwortlich. Die Entscheidung des Reichskanzlers 
wird sich dabei wesentlich auf die Entschließung der Obersten Heeresleitung zu stützen 
haben. Fällt die Entscheidung für die Führung des rücksichtslosen U-Bootkrieges 
aus, so darf der Reichskanzler des Einverständnisses des Reichstages sicher sein.““ 
2. Die in den Schlußsätzen des Schreibens vom 16. Oktober 1918 niedergelegten 
Behauptungen werden im deutschen Volke verbreitet. Die Verhandlungen vor dem 
Untersuchungsausschuß haben ihre Unwahrheit erwiesen. 
Der frühere Reichskanzler v. Bethmann hat das Schreiben ausführlich erwidert. 
Die Antwort kam erst während der Verhandlungen vor dem Untersuchungsausschuß zu 
meiner Kenntnis. Sie enthält nichts, was zu verzeichnen von Bedeutung wäre. 
Der Verfasser. 
28. 
Jur Beurteilung der Polikik Wilsons aus den Akten des 2. Unkersuchungs- 
ausschusses. 
A. 
a) Aus der Vernehmung des früheren Reichskanzlers v. Bethmonn Hollweg vom 
31. Oktober: „Über die amerikanischen Waffen= und Munitionslieferungen mochte man 
völkerrechtlich denken, wie man wolle, tatsächlich bedeuten sie nach Lage der Sache eine 
einseitige Begünstigung unserer Feinde, ohne die der Krieg nach aller Wahrscheinlichkeit 
sehr viel früher zu Ende gegangen wäre. Uns ist stets gesagt worden. Präsident Wil- 
son könne aus völkerrechtlichen Gründen nichts gegen diese Lieferungen unternehmen. 
Es muß aber doch sehr zweifelhaft sein, ob er auch ohne diesen Hindernisgrund ein- 
geschritten wäre. Graf Bernstorff hat hier die ungeheuer wichtige 
Mitteilung gemacht, Präsident Wilson habe ihn unmittelbar nach unserer 
Sussex-Note durch Oberst House wissen lassen, er könne gegen die völterrechtswidrigen 
Seemaßnahmen Englands nichts machen, weil die öffentliche Meinung seines Landes 
das wegen der Verflechtung des amerikanischen Handels mit der 
Entente rnicht zulassen würde. Diese Mitteilung scheint mir doch in zwei Be- 
ziehungen von fundamentaler Bedeutung zu sein. Einmal — ich will das hier nur 
tatsächlich feststellen — hatte uns Wilson wiederholt erklärt, er werde, falls wir von 
dem unbeschränkten U-Bootkrieg ließen, England zur Londoner Deklaration zurück- 
bringen. Nun, durch unsere Sussex-Note hatten wir die Wilsonsche Voraussetzung 
erfüllt. Sodann erweist die Mitteilung des Oberst House, daß Amerika fest an die 
Schranken gebunden war, die ihm durch enge Geschäftsgemeinschaften seines Landes 
mit England gezogen waren. 
Es ist klar, daß Wilson bei solcher Situation auch rasscchilich seiner geplanten 
Friedensaktion in seiner Handlungsfreiheit stark beschränkt war. 
b) Aus der Vernehmung des früheren Reichskanzlers vom u. November: „Der 
Graf Bernstorff hat heute eine Bekundung gemacht, die mir von durchschlagender 
Bedeutung zu sein scheint. Er hat seine Überzeugung ausgesprochen, daß Amerika von 
dem Eintritt in den Krieg gegen Deutschland nur hätte abgehalten werden können 
dadurch, daß wir Amerika als Friedensvermittler annahmen. Ich glaube, daß diese 
Überzeugung des Grafen Bernstorff durchaus richtig ist. Mit ihr steht ja auch das
	        
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