Zusatz zum Waffenstillstandsvertrag 451
XI. Jede vertragschließende Partei erhält eine Ausfertigung dieser Vereinbarung
in deutscher und russischer Sprache, die von den bevollmächtigten Vertretern unter-
zeichnet ist.
Brest-Litowsk, den 15. Dezember 1917.
(2. Dezember 1917 russ. Stils)
gez. Unterschriften.
Jusatz zum Waffenslillsiandsvertrag.
Zur Ergänzung und zum weiteren Ausbau des Abkommens über den Waffen-
stillstand sind die vertragschließenden Parteien übereingekommen, schnellstens die
Regelung des Austauschs von Zivilgefangenen und dienstuntauglichen Kriegsgefangenen
unmittelbar durch die Front in Angriff zu nehmen. Hierbei soll die Frage der
Heimschaffung der im Laufe des Krieges zurückgehaltenen Frauen und Kinder unter
14 Jahren in erster Linie berücksichtigt werden.
Die vertragschließenden Parteien werden sofort für tunlichste Verbesserung der
Lage der beiderseitigen Kriegsgefangenen Sorge tragen. Dies soll eine der vornehmsten
Aufgaben der beteiligten Regierungen sein.
Um die Friedensverhandlungen zu fördern und die der Zivilisation durch den
Krieg geschlagenen Wunden so schnell wie möglich zu heilen, sollen Maßnahmen zur
Wiederherstellung der kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den ver-
tragschließenden Parteien getroffen werden. Diesem Zweck soll unter anderem dienen:
Die Wiederaufnahme des Post= und Handelsverkehrs, der Versand von Büchern
und Zeitungen und dgl. innerhalb der durch den Waffenstillstand gezogenen Grenzen.
Zur Regelung der Einzelheiten wird eine gemischte Kommission von Vertretern
sämtlicher Beteiligten demnächst in Petersburg zusammentreffen.
Brest-Litowsk, den 15. Dezember 1917.
Grundsätzlich genehmigt und unter Vorbehalt der endgültigen Formulierung
unterzeichnet:
gez. Unterschriften.
Der Waffenstillstand mit Rumänien enthält entsprechende Festsetzungen.
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