38 I. Friedensarbeit für die Verstärkung der deutschen Wehrkraft
Stämmen für 12 Festungsfliegerabteilungen
(ie 4 bemannte Flugzeuge),
7 Fliegerparks,
7 Ersatzabteilungen,
erfüllt ist, womit unter der in meinem früheren Schreiben gegebenen
Einschränkung bis zum 1. 4. 1914 gerechnet wird, werden, soweit
sich jetzt schon die Entwicklung des Flugwesens übersehen läßt, auf-
zustellen sein:
ohne Bayern
a) Für Ausstattung der Armeeoberkommandosmitsje einer
zweiten Feldfliegerabteilung zu je Sbemannten Flugzeugen,
7 Abteilungen zu je 8 = 56 Flugzeuge.
b) Für Ausstattung der Reservekorps mit je einer Feldflieger-
abteilung zu je Sbemannten Flugzeugen,
z. Z. 12 Abteilungen zu je 8 = 96 Flugzeuge.
c) Für Ausstattung der Heereskraftwagenkommandos
mit je 2 Halbabteilungen zu je 4bemannten Flugzeugen,
8 Halbabteilungen zu je 4 = 32 Flugzeuge.
d) Für Ausstattung der Divisionen und Reservedivi-
sionen mit je einer besonderen Artilleriefliegerabteilung
zu je Gbemannten Flugzeugen (Beobachter stellt die Truppe selbst),
46 Abteilungen zu je 6 = 276 Flugzeuge,
für Reservedivisionen 25 Abteilungen zu je 6 = 150 Flugzeuge.
e) Für Fliegerparks für jedes Armeeoberkommando, ent-
haltend 60 4% der Flugzeuge,
rund 500 Flugzeuge.
k) Für Ersatzabteilungen, enthaltend 40 4 der Flugzeuge.
rund 350 Flugzeuge.
g) Für Festungsfliegerabteilungen für 12 Festungen
(Köln, Metz, Mainz, Diedenhofen, Straßburg, Neubreisach, Königsberg,
Lötzen, Graudenz, Thorn, Posen und Breslau)
zu je Sbemannten Flugzeugen,
abzüglich der bei den Stämmen schon vorhandenen 48 Flugzeuge
48 Flugzeuge.
Beobachter der Festungsfliegerabteilungen können teilweise im
Ernstfall ausgebildet werden.