Funkentelegraphische Verbindung Nauen—Newyork 43
2. unabhängig von den schwebenden Reichweitenversuchen den Bau
von Großstationen in unseren afrikanischen Kolonien sofort in Angriff zu
nehmen zur Verbindung untereinander und, sobald die Reichweitenversuche
unter 1. gelungen sind, mit dem Mutterlande,
3. die Station in Kamerun oder Togo für den funkentelegraphischen
Verkehr mit dem südamerikanischen Festlande einzurichten,
4. nach erreichter funkentelegraphischer Verbindung Nauen—Togo
(bzw. Kamerun) die Station Nauen anzukaufen oder eine neue Station
gleicher Leistungsfähigkeit in Deutschland zu errichten, auch für die funken-
telegraphische Verbindung mit Nordamerika,
5. deutschen Privatgesellschaften, die Großstationen auf fremdem
Staatsgebiet zu bauen beabsichtigen, eine reichliche Subvention zu gewäh-
ren, soweit die geplanten Stationen für unsere nationalen Interessen von
Wert sind.
Das Königliche Kriegsministerium hat meinen Forderungen, die ich
nun schon im vierten Jahre aufstelle, von Anfang an vollkommen zu-
gestimmt und sie in ausdrücklichster Weise bei jeder Gelegenheit vertreten.
Wir würden m. E. eine schwere Verantwortung auf uns nehmen, wenn
aus Mangel an Mitteln ihre endliche Durchführung noch weiter hinaus-
geschoben würde. gez. v. Moltke.
22.
Chef des Generalstabes der Armec. Berlin, 17. 10. 1911.
Nr. 13 108 I. Geheim.
An Kriegsministerium.
In der Sitzung des Ausschusses für gemeinsame Arbeiten auf dem
Gebiete der Funkentelegraphie vom 13. d. M. ist durch den
Vertreter des Reichspostamts mitgeteilt worden, daß die Funkentelegraph=
Großstation, die von der Deutschen Gesellschaft für drahtlose Telegraphie
bei Newyork erbaut wird, voraussichtlich schon Ende 1911 betriebsbereit
sein wird. Die Station werde, obwohl ursprünglich nur als Gegenstation für
die Bordstationen der deutsch-amerikanischen Dampferlinien bestimmt, doch
eine solche Reichweite erhalten (ev. nach geringfügiger Verstärkung), daß
die Gesellschaft an der Möglichkeit eines unmittelbaren funkentelegraphi-
schen Verkehrs Nauen—Newyork nicht zweifle. Beschlüsse des Reichspost-
amts über die Inbetriebnahme der funkentelegraphischen Linie Nauen—
Newyork seien noch nicht gefaßt, auch läge ein Antrag der Gesellschaft um
Gewährung einer entsprechenden Konzession noch nicht vor.
Von meinem Vertreter ist auf diese Erklärung hin in der Sitzung
gleich die Forderung gestellt worden, daß alles geschehen müsse, um die