Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

598 XXIV. Militärische Schriften 
  
  
merungspunkten, einzelnen Unterständen aller Art und Unterstandsgruppen und 
werden je nach Lage und Gelände durch Hindernisse geschützt. 
Die Infanteriestellung wird als ein Grabensystem von mehreren durchlaufenden, 
unregelmäßig in Abständen von etwa 150 bis 400 m geführten Gräben ausgebaut. 
Die Linien sind durch reichliche Verbindungsgräben untereinander zu verbinden. An- 
näherungsgräben, die nicht zahlreich genug sein können, stellen die Verbindung von 
rückwärts her. Sämtliche Gräben sind dem Gelände so anzupassen, daß der Feind 
möglichst von keiner Seite in sie hineinsehen und sie auch aus der Luft schwer erkunden 
kann. Geringes Schußfeld genügt. Flankierung ist besonders wirksfam. 
Zwischen den einzelnen Linien, zwischen und hinter den 
Grabensystemen ist jede Verteidigung auszunutzen und vorzubereiten. Hierzu 
dienen Stützpunkte — größere, oft geschlossene Anlagen unter Ausnutzung von 
Dörfern, Waldstücken usw. — und Anklammerungspunkte — kleine Gräben, 
Trichter, Häuserruinen, Waldstücke, Hecken und ähnliches —. Stützpunkte und An- 
klammerungspunkte sind allmählich untereinander durch Gräben, Hindernisse, Annähe- 
rungswege zu verbinden, so daß neue Grabensysteme entstehen. 
Ortschaften verbrauchen auch bei gutem Ausbau sehr viele Kräfte und sind 
besonders gute Ziele für die Artillerie. Dem Bestreben, die Verteidigung und den 
Ausbau der Ortschaften für den Großkampf im Stellungskriege zu sehr zu betonen, ist 
daher entgegenzuwirken. Ortschaften werden zwar in den ruhigen Zeiten für die 
Unterbringung der Truppen ihre Bedeutung erhalten, ihr Ausbau zum Kampf und 
zur Unterbringung ist auch häufig leichter zu bewerkstelligen als die Schaffung von 
Neuanlagen im offenen Gelände, man tut aber gut, bei der Einbeziehung von Ort. 
schaften für den Kampf in die Verteidigungslinie vorsichtig zu verfahren, so daß keines- 
falls zu starke Kräfte im Ortskampf festgelegt werden. 
A#le Anlagen hinter der ersten Linie müssen so liegen, daß eine Wieder- 
eroberung der vordersten Stellungsteile erleichtert wird. Quer zur Front ver- 
laufende Riegelgräben, Stützpunkte und Anklammerungspunkte sollen ein Ausbreiten 
des Gegners, Aufrollen und Umfassung von rückwärts her nach teilweisem Fall der 
vorderen Linie verhindern. Dies ist an den Abschnittsgrenzen von besonderer Wichtig- 
keit. Der eingedrungene Gegner muß sich schließlich in Front und Flanke von Schützen- 
gräben und Hindernissen umgeben sehen und von gut versteckten Maschinengewehren 
und Minenwerfern sowie von der in das eigene Kampfgelände wirkenden Artillerie 
zusammengeschossen werden können. 
Die Tiefe einer in dieser Weise vorbereiteten Zone soll 
bis zu mehreren Kilometern betragen; ihre Begrenzung muß schwer erkennbar sein. 
Zweckmäßig werden einzelne Kampflinien zur besonderen Sicherung der Ar- 
tillerie bestimmt (Artillerieschutzstellung). 
In Wäldern kann, solange der Baumbestand noch nicht abgeschossen ist, an Stelle 
des Grabensystems ein System von tiefgegliederten, sich gegenseitig flankierenden 
Blockhäufern zweckmäßig sein. 
12. Das Gerippe aller Infanteriekampfanlagen bilden 
die Aufstellungspunkte der Maschinengewehre sowie die 
Unterstände. 
13. Die Maschinengewehre sind tief gegliedert und meist flankierend so 
einzusetzen, daß alle Gräben und jeder Punkt im Zwischengelände vorwärts und rück- 
wärts der eigenen vorderen Linie unter flankierendem und sich kreuzendem Maschinen- 
gewehrfeuer liegt, ohne daß der Feind erkennt, woher das Feuer kommt. Aufstellung 
an tief liegenden versteckten Punkten ist daher oft zweckmäßig. 
Die Maschinengewehre müssen unauf fällig eingebaut werden. Maschinen- 
gewehr-Stände der früher üblichen Art sind zu verwerfen. Der Einbau soll lediglich 
Gerät, Munition und Bedienung während des feindlichen Artillerie- und Minenfeuers 
schützen und muß schnelle Feuerbereitschaft ermöglichen. In der Regel wird über 
Bank gefeuert.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.