Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

600 XXIV. Militärische Schriften 
  
  
16. Zahlreiche Hindernisse in der ganzen Tiefe der Kampfzonen in maschen- 
artiger Anordnung sind unentbehrlich. Sie sind unregelmäßig und mit Rücksicht auf 
Artillerie und Minenwerfer in mehreren, in Zwischenräumen getrennten Streifen so 
zu führen, daß sie schwer erkennbar sind und den Feind, wenn er in die Zone der Ver- 
teidigung eindringt, irreführen. Ihre Lage darf keine Rückschlüsse auf andere Kampf- 
anlagen zulassen und die Bewegungsfreiheit der Kampftruppe nicht behindern. Hinder- 
nisse müssen unter eigener Beobachtung liegen und durch Nahfeuer gesichert sein. 
Breite Hindernisfelder lohnen die darauf verwendete Arbeit in der Regel nicht. 
17. Auch die Gräben sind in erster Linie so zu führen, daß sie durch An- 
passen an Gelände und Bodenbedeckung soviel wie möglich der Sicht entzogen sind. 
Nach gleichen Gesichtspunkten müssen beim Ausbau von Trichtern zu Grabenstellungen 
die Gräben sich den Trichtern möglichst unauffällig anpassen. 
Tiefe und schmale Gräben geben zwar gute Deckung, erschweren aber 
den Verkehr und werden leicht verschüttet. Sie sind nur dort zweckmäßig, wo eine 
längere Besetzung nicht beabsichtigt und die Beschießung durch zahlreiche schwere Ar- 
tillerie nicht wahrscheinlich ist. 
Im allgemeinen sind Kampf= und Verbindungsgräben tief und breit mit 
nicht zu steilen Böschungen anzuordnen, alle Schüttungen sind niedrig zu halten und 
durch breite Bermen vom Graben zu trennen. Verkleidung der Grabenwände ist ein- 
zuschränken, weil die Arbeitsleistung nicht im richtigen Verhältnis zum Nutzen steht. 
Übertriebener Ausputz der Gräben ist verboten. Die hierfür erforderliche Arbeit ist 
besser für Vermehrung der Anlagen aufzuwenden. 
Hoher Grundwasserstand kann zu besonderen Maßnahmen zwingen. Auf 
die Entwässerung der Gräben ist großer Wert zu legen. 
Zur Sturmabwehr muß die Infanterie aus Gewehren und Maschinen- 
gewehren über Bank feuern. Alle Gräben, auch Verbindungs= und Annäherungs- 
gräben, sind hierzu an geeigneten Stellen zur Feuerabgabe nach der Seite sowie zu 
schnellem Herantreten (Anstelleitern) einzurichten. 
Alle Kampf-, Verbindungs- und Annäherungsgräben sind ferner mit far bigen 
Tafeln, Wegweisern ufw. genau zu bezeichnen, damit auch fremde Truppen 
(Reserven, Arbeitstruppen, Sanitätsmannschaften usw.) sich jederzeit zurechtfinden 
können. 
18. An Stelle der Annäherungsgräben können in besonderen Fällen unter- 
irdische Verbindungen (Tunnels) den Verkehr innerhalb der Kampfzonen 
erleichtern und ihn auch bei andauernder schwerer Beschießung ermöglichen. Wenn sie 
gleichzeitig als Aufstellungsplätze für rückwärtige Reserven dienen, so muß durch zahl- 
reiche Ausgänge und Luftschächte der Erstickungsgefahr vorgebeugt werden. Nahe der 
vordersten Kampflinie sind Tunnels wie tief minierte Unterstände in den vorderen 
Linien zu bewerten (ogl. Ziff. 14). 
V. Anlagen für Arktillerte und Minenwerfer. 19. Die Artillerie braucht 
gute, dem Gelände angepaßte Deckungen für Mannschaften, Munition und Geschütze, 
sowie für die Befehls= und Beobachtungsstellen und die Verbindungen. Die gesamte 
Aufstellung ist stark nach der Tiefe zu gliedern. 
Ebenso wichtig wie der Ausbau der Mannschaftsunterstände ist die schußsichere 
Unterbringung der Munition. Zuviel Munition an einer Stelle zu lagern, ist ver- 
boten. Die Unterstände sind daher im Gelände zu verteilen. Auch in der Nähe von 
Verstärkungsbatterien und Wechselstellungen sowie von solchen Stellungen, die bei be- 
weglicher Verwendung ohne besondere Vorbereitung in Frage kommen, sind schuß- 
sichere Munitionsniederlagen erwünscht. 
Die Geschützstände selbst müssen unauffällig und mit ungleichmäßigen Ge- 
schützzwischenräumen angelegt sein. Sorgfältige Maskierung gegen Sicht von vorn 
und oben ist nötig. 
Im Großkampf und für besondere Kampfaufgaben ist wechselnde Auf- 
stellung in nicht vorbereiteten Stellungen oft zweckmäßig. Hierfür genügt in vielen
	        
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