Die Abwehr im Stellungskriege 611
des Feindes und die Einstellung seines Angriffs rechtzeitig zu erkennen und für den
Kampf zu verwerten.
Für den zweckmäßigen Einsatz, die einheitliche Verwendung und das reibungslose
Zusammenarbeiten aller Nachrichtentruppen eines Verbandes ist die betreffende
Kommandobehörde verantwortlich.
Bei jedem höheren Stabe befindet sich ein Nachrichten-Kommandeur, der nach den
Weisungen des Generalstabes das gesamte Nachrichtenwesen in technischer Be-
ziehung verantwortlich leitet. (Näheres vgl. Teil 9 des Sammelheftes der Vorschriften
für den Stellungskrieg für alle Waffen „Nachrichtenmittel“.)
Die gleiche Aufgabe hat bei jedem Regiment oder selbständigen Bataillon der
Führer der Truppen-Nachrichten-Abteilung.
Die taktische Auswertung aller eingehenden Nachrichten und Meldungen ist
Sache des Generalstabes, bei niedrigen Stäben des betreffenden Kommandeurs. Einem
bestimmten Offizier ist die volle Verantwortung hierfür zu übertragen.
Das Hauptmittel der Fernaufklärung sind die Flieger; zur Nah-
aufklärung sind außer den Luftstreitkräften die Truppen (Artillerie und Infanterie)
in weitestem Maße heranzuziehen. Wichtige Nachrichten werden oft auch durch Aus-
sagen von Agenten und Gefangenen und bei Durchsuchung von gefundenen feindlichen
Papieren erlangt.
21. Die A. O. Ks.“) setzen die Fernaufklärung gegen den Feind an (Bahnverkehr,
Verkehr von Kraftfahrkolonnen, größere Truppenbewegungen, Bau von Bahnen,
Straßen, Unterkunft, Depots) und bringen sie mit den Maßnahmen der Nachbararmee
in Einklang. Ferner werden allein die A. O. Ks. auf Grund der von den unter-
stellten Führern einlaufenden Nachrichten und der Mitteilungen von höherer Stelle
in der Lage sein, ein Urteil über die Gesamtlage beim Feinde zu gewinnen. Die
Nachbararmeen und die unterstellten Generalkommandos müssen frühzeitig über die
Auffassung der A. O. K. unterrichtet werden, sonst ist ein Handeln im Sinne des
Ganzen nicht möglich.
22. Die Generalkommandos sorgen für Sichtung der einlaufenden Nachrichten
und Weitergabe nach oben, zu den unterstellten Divisionen und zu den den General-
kommandos unmittelbar unterstehenden Truppen.
23. Der beim Divisionsstab mit der Leitung des Nachrichtendienstes be-
auftragte Offizier ist dafür verantwortlich, daß jede Stelle (eigene Truppen, General=
kommando, Nachbartruppen) ungesäumt das erfährt, was für sie wichtig ist. Er ver-
anlaß¼t, daß Gefangene eingehend verhört werden. Wichtig ist die Feststellung des
Verlaufs der beiderseitigen Stellungen, der gegenüberstehenden feindlichen Verbände,
Bewegungen, Verschiebungen, Ansammlungen, feindliche Absichten, Ablösungswege
und zzeiten, Sammelplätze, Empfangsstellen für Munition, Gerät und Verpflegung.
Allgemein ist bei den Gefangenenvernehmungen in Verbindung mit den „Nachrichten-
offizieren der Obersten Heeresleitung" zu handeln.
Die eigene Linie wird häufig am schnellsten und genauesten durch Flieger fest-
gestellt werden.
24. Innerhalb der Division ist beim Artillerie-Kommandeur ein Offi-
zier mit der Leitung aller zur Artillerie gehörigen Erkundungsmittel (Flieger, Fessel-
ballone, Beobachtungsstellen, Artillerie-Meßtrupps) zu beauftragen.
25. Bei den Infanterie-Brigaden und bei den niederen Verbänden
aller Waffen ist die Einrichtung solcher Nachrichtenstellen nicht erforderlich; ihre Mel-
dungen gehen ohne weiteres an die vorgesetzte Kommandostelle. Die Erkundungen und
Beobachtungen der Infanterie werden sich vorwiegend auf feindliche Ablösungen, Ver-
änderungen in der feindlichen Stellung (Vorarbeiten, Hindernisse), Aufstellung feind-
licher Minenwerfer und Maschinengewehre, Einbau von Gasflaschen erstrecken. Un-
mittelbarer Nachrichtenaustausch zwischen den Infanterie= und Artillerie-Unterstäben ist
*) Gilt auch für Heeresgruppenkommandos.
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