Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

622 XXIV. Militärische Schriften 
  
15 cm K. 16 ist, so lange der Munitionsnachschub wegen des sehr starken Puloer= 
verbrauchs dieser Geschütze beschränkt ist, Ballonbekämpfung die wichtigste Aufgabe. 
Die Beschießung erfolgt zweckmäßig überfallartig nach sorgfältigem Anmessen und 
Ausschalten der Tages= und sonstigen Einflüsse. 
Für Minenwerferbekämpfung gelten gleiche Gesichtspunkte wie für 
Bekämpfung der Artillerie. 
Zum Kampf gegen die feindliche Artillerie sind alle Geschützarten heranzuziehen; 
auch die leichte Artillerie (besonders I. F. H. und K. 16) hat gegen Artillerieziele gute 
Wirkung. 
52. Bei der Bekämpfung der feindlichen Infanterie und ihrer 
Befestigungsanlagen ist Zerstörung aller Gräben usw. bei der großen Zahl 
der Ziele nicht zu erreichen; es gibt lohnendere Aufgaben. Auch ist zu berücksichtigen, 
daß die Zerstörung der Gräben usw. des Angreifers diesen nicht mit Sicherheit am 
Angriff verhindert, während die Zerstörung der wichtigsten Verteidigungsanlagen eine 
unerläßliche Vorbedingung des Angriffs ist. Der Verteidiger wird sich daher darauf 
beschränken, nur die wichtigsten Kampf--, Bereitstellungs= und Verkehrsgräben (Kreu- 
zungspunkte), Nachrichtenverbindungen, Maschinengewehre, Unterstände und ährliche 
Ziele zu zerstören. 
Da nun der Gegner sich erst an unsere Stellungen heranzuarbeiten hat, wird der 
Beginn des Angriffs durch Zerstören seiner Annäherungsarbeiten und durch Feuer- 
überfälle gegen die arbeitenden Truppen hinauszuschieben sein. 
Für Zerstörungsaufgaben kommen s. F. H., Mrs. und in besonderen Fällen 
auch schwerstes Steilfeuer, gegen schwächere Anlagen I. F. H. und bei genügendem Auf- 
treffwinkel auch F. K. (mit langen Granaten) in Betracht. Flachfeuer wird vorteilhaft 
gegen aufgesetzte Brustwehren und Unterstände und zur Längsbestreichung verwendet. 
Feuerform: Zerstörungsfeuer, in Ausnahmefällen Vernichtungsfeuer. 
Im übrigen wird der Verteidiger beim Kampf gegen die feindliche Infanterie 
in erster Linie erstreben, dem Feinde große blutige Verluste beizu- 
bringen. Jede Gelegenheit, lebende Ziele unmittelbar zu bekämpfen, ist daher aus- 
zunutzen, sofern der Munitionsaufwand einigermaßen im Verhältnis zum möglichen 
Erfolg steht (vgl. auch Ziff. 53). 
Die Ausführung solcher Schießen erfolgt durch Batterien aller Art (außer 
schwersten), in der Regel im Vernichtungsfeuer oder im Störungsfeuer. Daneben ist 
beim Zerstörungsfeuer gegen feindliche Anlagen stets Nebenwirkung gegen lebende 
Ziele anzustreben (nicht gegen leere Gräben schießen). 
Gasfeuer ist auch in der Abwehr, jedoch nicht bei der Sturmabwehr (Ziff. 54) 
gegen die feindliche Infanterie sehr wertvoll. Vergleiche die besonderen Bestimmungen. 
53. Die Beschießung der rückwärtigen Reserven ufw. erfolgt durch 
Störungsfeuer, Vernichtungsfeuer oder Zerstörungsfeuer. 
Der Menschen-, Lasten= und Nachrichtenverkehr hinter der Schlachtfront und 
innerhalb der Stellungen ist bei Tag und Nacht so gewaltig, die Räume, die mit 
ruhenden Truppen bedeckt sind, derart ausgedehnt, daß ein überlegtes, planmäßiges 
Störungsfeuer sehr ernstliche Verluste und Störungen der feindlichen Kampfhandlungen 
hervorrufen kann. Genaue Erkundung und schnelle Ausnutzung günstiger Augen- 
blicke sind nötig. Fliegermeldungen, Agentennachrichten, Gefangenenvernehmungen 
können wertvolle Aufschlüsse geben. 
Der Gegner wird Wege usw., die regelmäßig beschossen werden, mindestens zeit- 
weise vermeiden. Ziele und Zeiten des Schießens sind daher häufig zu ändern. 
Derartiges Störungsfeuer ist nachts von besonderem Wert, da die Bewegung 
beim Feinde nachts besonders groß ist. Das Feuer muß jedoch sehr sorgfältig geregelt 
werden, sonst kann der Schaden der Munitionsvergeudung größer sein als der 
Nutzen des Schießens. 
Für Lösung aller dieser Aufgaben kommen sämtliche Kaliber in Betracht, ins- 
besondere das schwere Flachfeuer, dessen einheitliche Zusammenfassung auf großen
	        
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