Die Abwehr im Stellungskriege 631
eigene Schießen ist auch bei starker Gefechtstätigkeit wenigstens durch die Lichtmeß-
trupps durchzuführen. Wenn die Schallmeßtrupps bei zu lebhaftem Feuer vorüber-
gehend lahmgelegt werden, so sind sie doch für Hilfsdienste vorteilhaft verwendbar.
Außerdem ist es sehr wertvoll, daß Schallmessungen auch bei Nebel möglich sind.
Neben der Tätigkeit für das eigene Schießen ist die Erkundungstätigkeit der Ar-
tilleriemeßtrupps unentbehrlich. Sie darf nicht zu übertriebener Statistik ausarten.
70. Sichere Verbindung zwrwischen Befehlsstellen, Beobachtungsstellen und
Batterien sowie zu den vorgesetzten Dienststellen, den anderen Waffen und den Nach-
bartruppen ist maßgebend für die Wirkungsmöglichkeit.
Drahtverbindung ist für die gewöhnliche Gefechtstätigkeit und für die Versorgung
nicht zu entbehren. Wenn die Leitungen zerschossen werden, müssen sie daher immer
wieder ausgebessert werden. Für das Schießen im schwersten Kampf ist aber auf den
Fernsprecher nicht zu rechnen. Damit die Truppe sich darauf einspielt, ist deshalb schon
in ruhigen Zeiten der Fernsprecher für das Schießen zeitweise zu verbieten. Funker-
und Signalverkehr treten dann an seine Stelle.
Auch die anderen Nachrichtenmittel (z. B. Brieftauben und Meldeketten) kommen
für artilleristische Zwecke in Betracht. Vergleiche Vorschrift „Die Nachrichtenmittel“.
71. Die höhere Feuerleitung umfaßt die Tätigkeit des Artilleriekomman-
deurs, der Regimentsgruppen= und Bataillons-- bzw. Abteilungsuntergruppenkomman-=
deure im Kampf und regelt bei allen diesen Befehlsstellen das Feuer im allgemeinen
nach gleichen Grundsätzen, nur daß die Befehle bei den unteren Stellen mehr in das
einzelne gehen als bei den oberen. Die Grundsätze betreffen:
a) Zielverteilung. Die Zuweisung der Kampfaufgaben,
die räumliche Regelung, die Bestimmung des Beginns und der
Energie des Kampfes der Artillerie ist Sache der Truppen-
führung und darf nicht den Artilleriekommandeuren über-
lassen bleiben. UAber die Frage, welche Ziele am wichtigsten und vorzugsweise
zu bekämpfen sind, entscheidet im allgemeinen der Truppenführer, im einzelnen der
obere oder untere Artillerieführer.
Die feindlichen Batteriestellungen werden in Zielgruppen gegliedert, die einzelnen
Gruppen bezeichnet und zur Bekämpfung den Divisionen, von diesen den Gruppen und
Untergruppen zugeteilt. Schematische Zuweisung nach Planquadraten oder durch
Linienverlängerung der Infanteriegefechtsstreisfen ist unzweckmäßig.
In gleicher Weise sind die Nahziele zu verteilen, insbesondere die Räume für das
Vernichtungsfeuer sowie die Sperrfeuerräume festzulegen. Die nur in bestimmten
Fällen (z. B. zur Unterstützung von Nachbarabschnitten oder bei feindlichem Einbruch)
zu bekämpfenden Ziele sind schon im voraus zu bestimmen, damit der unterstellte
Führer auch bei Veränderungen der Lage selbständige Entschlüsse fassen kann. Dies
ist auch zur Ausnutzung von Gelegenheitszielen nötig.
Fast jeder höhere Verband (Bataillon, Abteilung) wird also mehrere Aufgaben
haben, er wird z. B. gegen die feindliche Artillerie oder gegen die feindliche Infanterie
je nach der Gefechtslage kämpfen; ebenso wird fast jede Batterie innerhalb dieser
Kampfaufgaben mehrere einzelne Ziele zugewiesen bekommen. Darüber hinaus sollen
aber Zielwechsel möglichst vermieden werden, weil sie zur Zersplitterung des Feuers
und zum Schießen mit ungenügenden Grundlagen verführen.
b) Zuweifung der besonderen Beobachtungsmittel. Der Be-
obachtungsdienst kann gar nicht gründlich genug geregelt werden. Die Beobachtungs-
stellen sind möglichst mit urteilsfähigen Offizieren zu besetzen.
Gute und schnelle Übermittlung der Angaben des Wetterdienstes ist wichtig.
Volle Ausnutzung jeder Möglichkeit der Beobachtung steigert die Wirkung. So
sind z. B. Flieger oder Ballone auch gegen einfache Nahziele anzusetzen, wenn deren
Bekämpfung nach der Lage gerade im Vordergrund steht.
c) Bestimmung des Munitionsvorrates und des Muni-
tionseinsatzes nach Menge, Tempo und Ziel. Eiserne Munitions--