Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

632 XXIV. Militärische Schriften 
  
  
bestände, deren Höhe je nach Lage und Geschützart verschieden ist, sind für den Fall 
feindlichen Angriffs unentbehrlich. 
Die Regelung des Munitionsverbrauchs, die im großen dem Truppenführer ob- 
liegt, ist im einzelnen eine der wichtigsten Aufgaben aller Artillerieführer (ogl. Ziff. 61). 
Niemals dürfen schematisch bestimmte Tagesraten verschossen werden. Der Verbrauch 
richtet sich nach Gefechtslage, Witterung und Munitionsvorräten. Bei guter Beob- 
achtung muß rasch gefeuert werden, damit viele Ziele bekämpft werden können, wäh- 
rend bei schlechter Witterung und bei Nacht, wenn keine Beobachtung möglich ist, der 
Munitionseinsatz niedrig zu halten ist. 
Auch Rücksichten auf Gerät und Bedienung beeinflussen das Tempo des Kampfes. 
s d) Aberwachung der Ausführung der getroffenen Maßnahmen (auch durch 
Beobachter vom Flugzeug aus; Sperrfeuerprũfung). Beschränkung der Selbsttätigkeit 
und Vermehrung der Schreibarbeit der unteren Stellen ist dabei zu vermeiden. 
Munikions- und Geräteersatz, Ablösung. 72. Der Munitions- und Ge- 
räteersatz der Artillerie ist Sache der Truppenführer und ist unter Verant- 
wortung der Chefs der Generalstäbe bzw. der ersten Generalstabsoffiziere bei den Divi- 
sionen zu bearbeiten; er muß bei dem ungeheuren Bedarf rechtzeitig vorausgesehen, 
bereitgestellt und vorgeführt werden. 
Außer der Vermehrung der Kraftwagen= und Pferde-Munitionskolonnen sind 
Förderbahnen — möglichst bis in die Batteriestellungen — unentbehrlich. Der An- 
und Abtransport der Munition ist so vorzubereiten, daß eine dauernde Unterbindung 
des Verkehrs durch feindliches Feuer ausgeschlossen ist. 
Die Gruppen= und Diovisions-Munitionsdepots müssen für den Einsatz von Ver- 
stärkungsartillerie für hinreichende Vergrößerung rechtzeitig eingerichtet sein. Schuß 
gegen Fliegersicht und beobachtetes Artilleriefeuer ist notwendig. 
Die Verwaltung der Munition in den Depots durch geeignete Offiziere mit tech- 
nischem Personal — möglichst bodenständig — nach den gegebenen Vorschriften ist 
durch Offiziere nachzuprüfen. Die Offiziere der Depots müssen genau unterrichtet sein 
über die von ihnen zu versorgenden Batterien und ihren Verbrauch. 
Für die Ausstattung der Feuerstellungen mit Munition dienen als Anhalt die 
erfahrungsmäßig festgestellten Rechnungssätze (sogenannte Tagesraten). Für vor- 
schriftsmäßige Unterbringung und Verwaltung in und bei den Batterien und den vor- 
gesehenen Verstärkungsbatterien sowie bei den Wechselstellungen muß in ausreichendem 
Maße vorgesorgt werden. 
Eine ähnliche Dezentralisation des Nachschubs an Gerät wie für Munition ist bei 
der Vielseitigkeit des Artilleriegeräts, besonders der schweren Artillerie und der 
Schwierigkeit des Ersatzes nicht möglich. . 
Besonders für Zubehör und Vorratssachen ist im Gegenteil Zentralisation unbe- 
dingt notwendig. · 
Das Nachschubgeschäft wird erleichtert, wenn Bel. A. W. und Gerätedepot der 
Etappe sowie Instandsetzungswerkstatt der Gruppe und Gruppen-Gerätedepots örtlich 
möglichst nahe beieinander liegen. Die Einrichtung weiterer kleiner Instandsetzungs- 
werkstätten und kleinerer vorgeschobener Depots führt nicht zur Beschleunigung des 
Ersatzes, sondern zur Zersplitterung von Personal und Gerät und zum Verlust des 
Überblicks. 
Der Ersatz an Geschützen kann nur zum geringen Teil durch Neulieferungen aus 
der Heimat geleistet werden, er ist in der Hauptsache auf die Instandsetzungen in den 
Werkstätten hinter der Front und der Heimat angewiesen. 
Die Zurückführung von unbrauchbar gewordenem Gerät, auch von anscheinend 
unwichtigen Einzelteilen, besonders auch von Kartuschhülsen, ist für die Neufertigung 
unentbehrlich und daher sorgfältig zu regeln und zu überwachen. 
73. Der planmäßigen Ablösung (Bogl. Ziff. 12 ff.) sowie der Schonung 
der Mannschaften, der Pferde und des Geräts —, Sorge für perfön- 
liche und wirtschaftliche Bedürfnisse, Nachsehen, Reinigung und rechtzeitige Ausbesse-
	        
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