Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Die Abwehr im Stellungskriege 639 
  
  
Die Leitung dieser Arbeiten ist Sache des Generalkommandos, Armee-Ober- 
kommandos oder Heeresgruppenkommandos. Ausführung erfolgt durch Armierungs- 
truppen oder andere Arbeitskräfte. 
104. Die Stetigkeit der Arbeit muß durch genaue Baupläne, auch beim Wechsel 
der Bauleitung, gesichert sein, andernfalls muß die Bautätigkeit erheblich leiden. Es 
ist deshalb nicht angängig, daß jeder Bauleiter seine taktischen Anschauungen, die 
von denen seiner Vorgänger abweichen, zur Durchführung bringen will. 
105. Armierungstruppen werden außerdem gebraucht zur Arbeit in den Nach- 
schubparks und Werkstätten an den rückwärtigen Verbindungen und in den ver- 
schiedensten wirtschaftlichen Betrieben. 
VII. Bahnen und Wege. 106. Maßnahmen für Vermehrung, Instand- 
haltung und Wiederherstellung von Bahnen und Straßen sind 
von ausschlaggebender Bedeutung. 
107. Die Vollbahnen sollen schnelle und sichere Verschiebungen an der 
Front entlang gestatten. Sie müssen daher möglichst außerhalb des feindlichen Feuers 
liegen und mit Abzweigungen an die Front führen. 
Kleinbahnen werden im allgemeinen nur dort weiter ausgebaut, wo bereits 
solche Verbindungen bestehen; sie vermitteln hier die Verbindung zwischen Vollbahn 
einerseits und Feld- und Förderbahnnetz anderseits. 
Das Feld- und Förderbahnne#t ist im Anschluß an die Vollbahn bzw. 
Kleinbahn weit nach vorn durchzuführen, d. h. bis in die Nähe der Feuerstellungen 
der Artillerie und bis an die hinteren Linien der vordersten Infanteriestellungen. 
Ringbahnanlagen dicht hinter der Front sind zu verwerfen. Möglichst zahlreiche 
Stränge sind von der Vollbahn zur Front zu führen. Gut angelegt, erhalten und 
planmäßig ausgenutzt, vermag das Bahnnetz am leichtesten den erheblichen Verkehr 
hinter der Front zu bewältigen. Es entlastet vor allem die Pferdekolonnen, spart 
und schont also Pferde. 
108. Die Wegeverbindungen sind, soweit möglich, für Kraftwagenverkehr 
herzurichten. Das Wegenetz muß — mit Kraftwagen und Pferdekolonnen betrieben — 
imstande sein, vorübergehend den gesamten Verkehr aufzunehmen, wenn größere 
Störungen des Bahnbetriebs eintreten. 
Insbesondere müssen alle Straßen mit starkem Verkehr von vornherein 
unter scharfe Aufsicht genommen und auch kleinere Schäden sofort ausgebessert werden. 
Das Unbrauchbarwerden von Straßen läßt sich leichter verhüten als wieder gutmachen. 
Wechsel der Hauptverkehrswege bei Beschießung ist vorzusehen. 
VIII. Kraftifahrwesen, Pferdekolonnen, Ordnungs- und Polizeidienst. 109. Last- 
kraftwagen sind für den gewaltigen Lastenverkehr, insbesondere von Munition, 
Nahkampfmitteln, Baustoffen usw., sehr brauchbar. Sie gestatten auch, Truppen aus 
dem Feuerbereich in den Ruhebereich und umgekehrt zu befördern. Sie fallen 
allerdings dann für den Lastenverkehr aus. Die den höheren Kommandobehörden 
(bis einschl. Divisionen) zugeteilten Kraftwagenformationen müssen daher zur Schlacht 
vermehrt werden. Einheitliche Leitung und gute Einteilung erhält die Leistungs- 
fähigkeit für längere Dauer. 
Lastkraftkolonnen entlasten die Pferdekolonnen in gleicher Weise wie das Feld- 
und Förderbahnnetz. 
110. Anzustreben bleibt, den Verkehr mit Pferdekolonnen einzu- 
schränken, so daß sie nur den Verkehr zwischen der Endstelle der Förderbahn und 
des Kraftwagenverkehrs einerseits und der Truppe anderseits vermitteln. Grundsätzlich 
sind nicht mehr Gespanne einzusetzen, als für diesen Zweck nötig sind; die anderen 
sind zum Auswechseln zurückzuhalten und sorgfältig zu pflegen. An den Stellen, wo 
Umladen von Förderbahnen usw. auf Pferdekolonnen erfolgt, ist für Schutz der 
Pferde gegen Witterung zu sorgen (Stallzelte), Futter bereitzuhalten usw. 
111. Der gewaltige Verkehr, die große Anhäufung von Truppen und Gerät, die 
Zerstörungen durch das weit in die Tiefe reichende feindliche Feuer macht die strengsten
	        
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