644 XXIV. Militärische Schriften
c) Ausarbeiten des gesamten Operations- und Versorgungsplanes, Beginn des
Nachschubs,
d) allmähliches Verdichten dieses „Aufmarschgerippes“ durch Heranziehen der
niederen Kommandobehörden und weiterer Einweisungstruppen,
Antransport der Masse der Kolonnen und Trains und des Nachschubs,
e) Aufmarsch der fechtenden Truppen (voraus die Artillerie und Minenwerfer).
Bei einem Durchbruch sind die zur Ausnützung erforderlichen Sonderformationen
besonders zahlreich (Kolonnen, Straßenbau-Kompagnien, Eisenbahntruppen, Arbeits-
kräfte).
15. An Einzelheiten sind zu beachten:
a) Regelung der Befehlsgliederung,
b) Gliederung der Artillerie und Minenwerfer, Wahl und Ausbau der Befehls-
und Beobachtungsstellen, der Batterie- und Minenwerferstellungen, Munitionsaus-
stattung,
c) Ergänzung der Nachrichten= und Verbindungsmittel,
d) Gliederung der Infanterie, Festsetzung der Gefechtsstreifen, Befehlsstellen,
Vormarschwege, Bereitstellungsplätze, Angriffsziele im einzelnen,
Jc) Bereitstellung von Pionier= und sonstigem Material in vielen kleinen, weil
vorgeschobenen Depots sowie auf Fahrzeugen; Zuteilung von Pionieren zur Unter-
stützung der anderen Waffen bei Überwindung von Hindernissen und beim Ausbau
der genommenen Stellung,
s) Verstärken der Luftstreitkräfte (Flieger, Ballone, Flak),
8) Herstellung und Ausgabe der Karten,
h) Ausbau der rückwärtigen Verbindungen, Straßen, Bahnen, Depots u#w.;
Fürsorge für den Bahnschutz,
i) Unterbringung, Verpflegung, Wasserversorgung; letztere namentlich unmittel-
bar nach dem Angriff,
k) Bereitstellen ausreichender Artilleriegerät-Reserven (Geschütze aller Kaliber,
Lafetten, Ersatzteile), vermehrte Einrichtung von Instandsetzungswerkstätten mit vor-
geschobenen Zweigstellen für Einstellung von Ersatzteilen und Ausführung kleiner Re-
paraturen,
1) Sanitätsmaßnahmen.
Die Wichtigkeit aller mit dem Nachschub in Zusammenhang
stehenden Vorbereitungen darf nicht unterschätzt werden.
16. Geheimhaltung der Angriffsabsichten und Verbergen
der Vorarbeiten vor der feindlichen Luftaufklärung und Erdbeobachtung sind
wesentliche Vorbedingungen für den Erfolg.
Zur Geheimhaltung, auch gegenüber der eigenen Truppe, kann es zweckmäßig
sein, die Vorbereitungen als Maßnahmen gegen einen bevorstehenden feindlichen An-
griff zu bezeichnen und für alle Vorarbeiten einen unauffälligen Decknamen zu be-
nutzen. Die Geheimhaltung gegenüber der eigenen Truppe darf nicht dazu führen,
daß diese ungenügend oder verspätet über ihre Aufgabe unterrichtet wird.
Bei Angriffsvorbereitungen, die sich über mehrere Wochen hinziehen, wird es
notwendig sein, alle mit den diesbezüglichen Arbeiten betrauten Offiziere zur Geheim-
haltung besonders zu verpflichten, jeglichen Schriftverkehr nur in die Hände von Offi--
zieren zu legen, Ferngespräche und Fernschreiben in offener Schrift zu verbieten, die
zur Mitarbeit herangezogenen Verwaltungsbehörden zu überwachen und den Brilef-
verkehr durch Stichproben zu prüfen. Auch der Kraftwagenverkehr der zahlreichen
erkundenden Stäbe bedarf der Regelung.
Neuanlagen dürfen erst nach ausreichender Deckung gegen Sicht von der Erde
und aus der Luft begonnen werden; das gilt besonders vom Baracken= und Zeltebau,
sowie von der Vergrößerung oder Neuanlage von Depots, Parkplätzen, Flughäfen.
Neu eingetroffene Fahrzeugkolonnen sind unter Deckung und nicht etwa regelmäßig
und offen aufmarschiert aufzustellen.