Der Angriff im Stellungskriege 665
Munitionsversorgung, sind Rückschläge, die den Erfolg der
ganzen Operation in Frage stellen, unvermeidlich.
104. Die rückwärtigen Eisenbahnen und Straßen müssen den
Anforderungen eines aufs höchste gesteigerten Verkehrs entsprechen und frühzeitig auf
die Generalkommandos und Divisionen verteilt werden. An den Eisenbahnpunkten
muß für umfassende Auslade= und Umlade-Möglichkeiten vorgesorgt sein. Hierzu und
zur Ausgabe an die Depots sind Arbeitskräfte in genügender Zahl bereitzustellen. Die
Zu-= und Abfahrt bei allen Depots bedarf sorgfältiger Regelung.
In dem näher an der Front gelegenen Gebiet ist das Festlegen
und Bezeichnen von Ausweichstellen an schmalen Straßen, von Umgehungswegen um
Ortschaften, das Anbringen deutlicher Wegweiser Vorbedingung für glatte Abwicklung
des Verkehrs. Oft wird die Festsetzung nötig werden, daß bestimmte Straßenstrecken
nur in einer Richtung benutzt werden dürfen.
In den letzten Wochen vor dem Angriff muß jsede ge-
steigerte, der feindlichen Lufterkundung sichtbare Bautätig-
keit an Bahnen und Straßen unterbleiben.
105. Der Bedarf einer zum Angriff eingesetzten Dioision an Kolonnen und
Trains ist wesentlich abhängig von den Wegeverhältnissen, dem Zustand der Pferde
und dem Ziel des Angriffs. Bei tiefen Durchbrüchen kann im allgemeinen die Aus-
stattung einer Division mit 3 bis 4 Munitionskolonnen (außer den leichten Munitions-=
kolonnen und den Batteriekolonnen), 3 bis 4 Verpflegungskolonnen, 3 bis 4 Kraft-
wagenkolonnen, 1 Feldbäckereikolonne als Anhalt gelten. Außerdem sind bewegliche
Pionierparks und nach Bedarf Brückentrains zuzuweisen. Nur ein Teil dieser Ko-
lonnen wird den Divisionen unmittelbar zu unterstellen sein (vgl. Ziff. 24).
106. Die Ausstattung mit Arbeitskräften (Landsturm= oder Armierungs-
Kompagnien) muß reichlich bemessen werden, da die kämpfende Truppe von allen
Sonderkommandierungen befreit werden muß.
107. Bei tiefen Angriffen ist möglichst jeder Division vorderer Linie eine
durchgehende Straßenstrecke bis tief in den Feind zuzuweisen, auf
der sie die Verantwortung geordneten Verkehrs trägt. Das reibungslose Nachziehen
ihrer Artillerie und ihrer Kolonnen kann nicht eingehend genug vorbereitet sein.
Wird in dem gleichen Gefechtsstreifen eine zweite Division nachgeführt, so haben
die Generalkommandos besondere Weisungen hierfür zu geben, die eine Störung des
Gefechtsverkehrs der vorderen Division ausschließen. Oft ist das Erkunden und Ab-
stecken von Kolonnenwegen notwendig. Eine Überlastung der Straßen
besonders an Engen, Brücken ufw. führt zur Stockung und da-
mit leicht zum Versagen des Nachschubs. Es ist daher scharf.
darauf zu achten, daß nichts Entbehrliches vorgeführt wird.
108. Zum Anschluß des eigenen Straßen-= und Bahnnetzes an
das feindliche ist außer Straßenbau-Kompagnien und Eisenbahntruppen eine
reichlich bemessene Zahl von Armierungs-Kompagnien bereitzustellen. Material für
Straßen-= und Bahnbau ist frühzeitig, gegen Fliegersicht geschützt, weit vorn nieder-
zulegen.
109. Vor, während und nach einem großen Angriff sind durchgreifende poli-
zeiliche Anordnungen der Generalkommandos und Divisionen zur Regelung
des Verkehrs hinter der Front und zur Überwachung Versprengter notwendig. Für
beide Zwecke ist erhebliche Verstärkung der Gendarmerie, die mit besonderen, all-
gemein bekanntgegebenen Abzeichen zu versehen ist, notwendig.
Die Straßen sind der Aufsicht energischer Kommandanten
zu unterstellen, die für das Aufrechterhalten des Verkehrs und scharfer Straßendisziplin
(namentlich an Engen, Brücken, Straßenkreuzungen, in Ortschaften) ausreichenden
Unterpersonals bedürfen. Berittene Offiziere, Unteroffiziere oder Leute, sowie Rad-
fahrer-Formationen sind hierfür besonders geeignet. Gelegentlich sind auch stärkere
Kommandos (Landsturm) zum Räumen verstopfter Wege erforderlich. Nach Einbruch