Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

666 XXIV. Militärische Schriften 
  
der Dunkelheit muß die Aufsicht am schärffsten jein. Auch die Kolonnenführer, die mit 
einer genügenden Anzahl von Reitern zur Verbindung nach vorn auszustatten sind, 
haben dafür zu sorgen, daß nirgends, auch nur vorübergehend, Stockungen eintreten. 
Haltende Kolonnen müssen die Straßen freimachen und aus Engen herausgezogen 
werden. Die festen Straßen sind in erster Linie den Fahrzeugen zuzuweisen. 
Zur Überwachung einzelner, von vorn zurückkommender Mannschaften empfiehlt 
sich die Einrichtung bewachter Sperrlinien (zunächst am desten ennang vor- 
handener Hindernislinien), die mit fortschreitendem Angriff vorverlegt werden. Die 
in den genommenen feindlichen Stellungen befindlichen Un- 
terstände, Keller, Gehöfte ufsw. sind wiederholt nach Ver- 
sprengten zu durchsuchen. Einrichten von Versprengten-Sammelstellen und 
Auskunftsstellen ist erforderlich. 
110. Munitionsversorgung siehe Ziff. 52 und 58. Munitionsstäbe bei 
den einzelnen Kommandobehörden sind meist unentbehrlich. 
111. Die Ausstattung mit eisernen Portionen und Rationen ist 
von Fall zu Fall zu regeln. 
Verpflegungsschwierigkeiten werden in den ersten Tagen nach einem gelungenen 
Durchbruch kaum eintreten. Die Truppe lebt aus den Vorräten des Feindes. Für den 
späteren Nachschub sind Verpflegungskolonnen hinter den Munitions= und 
Pionierkolonnen rechtzeitig vorzuschieben. 
Das Nachführen von Trinkwasser ist nötigenfalls zu regeln. 
Frühzeitige Gewährung einer Futterzulage an die Pferde der bei einem 
Durchbruch beteiligten Formationen ist notwendig. 
Große erbeutete Verpflegungsbestände sind sofort unter Be- 
wachung zu stellen und der Allgemeinheit nutzbar zu machen. 
112. Entleerung der eingesetzten Feldlazarette, Erweiterung der Be- 
legungsfähigkeit der Krankensammelstellen, Heranziehen von Armee- 
Sanitäts - Kompagnien, Armee-Feldlazaretten, Sanitäts- 
Kraftwagen-Abteilungen und Lazarettzügen ist je nach dem Um- 
fang des Angriffs rechtzeitig einzuleiten. Alle Dienststellen sind anzuweisen, daß leer 
zurückfahrende Kolonnen und Züge in erster Linie Verwundete zurückzubefördern 
haben. Die Zahl der Sanitäts-Unterstände im eigenen vorderen Stellungs- 
gebiet ist zu vermehren, ihre Lage der Truppe bekanntzugeben. 
113. Vom Gefangenenabschub und vom Aufräumen des 
Schlachtfeldes ist die fechtende Truppe zu entlasten. Für ersteren sind verfüg- 
bare Eskadrons, Landwehr- oder Landsturm-Formationen, für letzteres rechtzeitig 
Sammel-Kompagnien den Kampfdiovisionen zuzuweisen. 
Chef des Generalstabes des Feldheeres. 26. 1. 1918. 
II Nr. 76 623 op. 
Ergänzungen vom 1. 2. 1918 zum Teil 14 des Sommelheftes der Vorschriften 
für den Stellungskrieg. 
1. In Ziff. 2: Die Grundsätze der Ausbildung sind in den neuen 
Vorschriften (Zusammenstellung vgl. Chef d. Genst. d. Feldh. vom 11. 1. 1918 II 
Nr. 75 424 op.) und in Sonderverfügungen niedergelegt. 
2. Ju Fiff. 3: Für den militärischen Erfolg ist der Einfluß der Führer 
aller Grade und aller Waffen ausschlaggebend. Er wird 
richtig ausgeübt, wenn er für selbsttätiges, entschlußfreudi- 
ges Handeln bis zum gemeinen Mann herab Spielraum läßt 
und dieses fördert. Dies ist einer der grundlegenden Gedanken der Vorschrift. 
Die Möglichkeit der Führung und Verfsorgung großer 
Massen auf engem Raum ist indessen begrenzt. Zu enge Anhäufung führt 
zu Verstopfungen. Genaue Überlegung, praktische Phantasie und eigenes Sehen
	        
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