Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

Gefechtsvorschrift für die Artillerie 689 
  
  
wird sich der rechtzeitige Munitionsersatz in der Schlacht durchführen lassen. Sorg- 
samste Behandlung und Schonung des Geräts ist dringend notwendig. Die Sorge 
hierfür ist eine der wichtigsten Aufgaben der artilleristischen Gefechtsdisziplin. 
Gleiche Sorgfalt ist der Erhaltung der Gefechtskraft der Mannschaften und den 
Pferden zuzuwenden. Rechtzeitige Ablösung, gute Unterbringung und gute Versorgung 
mit Verpflegung und allen sonstigen wirtschaftlichen und persönlichen Bedürfnissen 
erhalten die Truppe frisch und willig. 
Die Sorge für die Pferde darf auch während des Kampfes nicht nachlassen. Ihr 
Zustand ist oft maßgebend für die Verwendungsfähigkeit einer Truppe. 
II. Verwendung im Bewegungskrieg. 
Allgemeines. Der Bewegungskrieg mit großen Angriffsschlachten ist die Ent- 
scheidung bringende Kampfform. 
Begegnungskämpfe, bei denen der Übergang zum Gefecht beiderseits unmittelbar 
aus der Marschkolonne erfolgt, wechseln mit Angriffen gegen einen entwickelten Feind, 
der sich meist eingegraben haben wird, oder mit Verteidigung aus vorangegangenem 
Aufmarsch. 
Der Angriff im Bewegungszkrieg ist die stärkste Kampfform, die dem Gegner 
das Gesetz gibt und allein große Erfolge zeitigen kann. Zur reinen Verteidigung 
wird sich der höhere Führer nur ungern entschließen, und zwar im allgemeinen nur 
da, wo ihn eine starke Unterlegenheit dazu zwingt und das Gelände ihm die Möglich= 
keit bietet, diesen Nachteil auszugleichen. 
Außerdem kommen im Bewegungskrieg Verfolgungs= und Rückzugskämpfe in 
Betracht. 
Gliederung der Artillerie muß sich den voraussichtlichen Kampfaufgaben anpassen. 
Jedem Verband, der eine selbständige Kampfaufgabe zu lösen hat (Vorhut usw.) ist 
Artillerie zuzuteilen. 
Marschleistungen. Die Verwendung der verschiedenen Geschütze ist von ihrer 
Beweglichkeit abhängig. 
Leichte Artillerie kann abseits der Wege auf gutem Boden lange Strecken traben, 
zum längeren Galoppieren ist im allgemeinen nur die reitende Artillerie befähigt. 
Für schwere Feldhaubitzen und 10 cm-Kanonen kommt abseits der Wege im allge- 
meinen nur Schritt in Betracht. Die schweren Gangarten dürfen grundsätzlich nur 
da angewandt werden, wo die taktische Lage es fordert. 
Mit Kraftzug ausgestattete Geschütze (schwere und Feld-) sind auf festen Straßen 
zu größeren Geschwindigkeiten befähigt. 
Versammlung und Marsch. Auf den Sammelplätzen Deckung gegen Lufterkun- 
dung und Luftangriffe. Schutz durch Fliegerabwehrkanonen. 
Eingliederung in die Marschkolonne nicht zu weit vorn, Beobachtungs= und Fern- 
sprechwagen können weiter vorgezogen werden. Die leichten Munitionskolonnen und 
die Batteriekolonnen der Fußartillerie marschieren in der Regel am Ende der fechten- 
den Truppen. 
Erkundung, Sielaufklärung, Beobachtung. Artilleristische Erkundung und all- 
gemeine Gefechtsaufklärung fallen zunächst zusammen. Erst mit der Einnahme der 
Beobachtungsstellen kann die eigentliche Zielaufklärung beginnen. Erkundung und 
Zielaufklärung müssen frühzeitig und planmäßig eingeleitet werden. Zusammen- 
arbeiten mit anderen Waffen unbedingt erforderlich. 
Nachrichtenmiltel und Verbindung. Auf den rechtzeitigen Aufbau der Flieger- 
antennen ist besonderer Wert zu legen. Das wichtigste Verbindungsmittel bleibt der 
Fernsprecher. Ist die Batterie in Stellung, so sind zwischen Führer, Beobachtung 
und der Batterie stets mehrere Verbindungswege anzustreben. Auf kurze Zeit können 
Ruferketten, Reiter, Radfahrer Verwendung finden. 
Für Verbindung zwischen Feuerstellung und Protzen ist zu sorgen. 
Karten. Möglichst reichhaltige Ausstattung der Truppen. 
Urkunden der Obersten Heeresleltung 1916—1918. 44
	        
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