Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

606 XXIV. Militärische Schriften 
  
  
Kallber hierfür bindende Regeln nicht geben. Je mehr Batterien zur Verfügung 
stehen, desto kürzere Zeit braucht man zum Sturmreifmachen der ganzen Stellung und 
desto besser werden sich moralische und Zerstörungswirkung zeitlich in Einklang bringen 
und ausnutzen lassen. Je mehr Minenwerfer verwendet werden können, desto mehr 
läßt sich an Artillerie sparen. 
268. Zur Bekämpfung der feindlichen Artillerie genügen vor Beginn des eigent- 
lichen Angriffs in jedem Divisionsabschnitt der Angriffsfront im ganzen etwa 1 bis 
2 Mörserbatterien, 2 bis 3 s. F. H.-Batterien und 1 bis 2 schwere Flachfeuerbatterien. 
Sie feuern in beobachtetem Zerstörungsfeuer. 
Für die Steigerung des Artilleriekampfes sind so viele l. F. H.-, Mörser= und 
schwere Flachfeuerbatterien bereitzustellen, daß die allgemeine Bekämpfung der feind- 
lichen Artillerie in der für das Sturmreifmachen der Infanteriestellung angesetzten 
Zeit gesichert ist. Teile der anfänglich im Artilleriekampf tätigen Artillerie sind unter 
günstigen Umständen während der höchsten Steigerung der Sturmvorbereitung für 
andere Zwecke freizumachen. 
Für die Berechnung des Bedarfs an Gaskampfartkillerie sind besondere Bestim- 
mungen gegeben. 
269. Wieviel Batterien für Störung der ftampftältigkeit des Gegners rückwärts 
der Stellung anzusetzen sind, hängt vom Gelände, der voraussichtlichen Tätigkeit des 
Gegners und der Gesamtstärke der eigenen Angriffsmittel ab und wird in jedem Fall 
verschieden berechnet werden müssen. 
270. Als Reserve und zur Begleitung der durchgebrochenen Truppen sind für 
jede Division etwa 3 F. K.-, 1 s. F. H.-, 1 10 cm K.-Batterie hinter der Front be- 
reitzustellen. 
271. Als Gerälereserve ist ferner für jede Batterie etwa 1 Vorratsgeschütz und 
eine reichliche Reserve an Vorratsteilen und Verbrauchsstoffen notwendig. 
272. Schließlich ist die zur Niederhaltung der Nachbarabschnitte erforderliche 
Artillerie nicht zu schwach anzusetzen. 
273. Der ermittelle Bedarf an Artillerie wird gedeckt: 
a) durch die Artillerie der unmittelbar am Angriff beteiligten Dioisionen erster 
Linie, 
b) durch Überweisung weiterer Artillerie, namentlich schwerer und schwerster, 
Jc) durch den größten Teil der Artillerie der zum Nachstoß bereitgestellten Divi- 
sionen, denen nur ein Teil ihrer Artillerie zur unmittelbaren Begleitung ver- 
bleiben muß. 
Beim Einsatz der Batterien unter c ist zu beachten, daß diese zuerst wieder ver- 
fügbar werden müssen, um sich ihren Truppenverbänden beim weiteren Vorgehen so- 
fort wieder anschließen zu können. —- 
274.DekGefamkbedatfununmonergibtsichauzdemUmfangedesAngrisss, 
der Zahl der Batterien und der Ziele, der Art, wie der Angriff geführt werden soll, und 
aus den weiteren Absichten der Führung. 
Der Munitionsbedarf für die Infanteriebekämpfung errechnet sich nach Ziff. 267. 
Für die Arftlleriebekämpfung werden etwa gebraucht: 
Zur Zerstörung einer Batterie 
etwa 300 s. F. H.-Schuß oder 200 Mrs.-Schuß, andere Kaliber entsprechend. 
Über die für Niederhalten der Artillerie und für die anderen Aufgaben erforder- 
liche Munition lassen sich allgemein gültige Zahlen auch nicht als Anhalt geben. 
Für die Bedarfsberechnung der Gasmunikion gelten besondere Bestimmungen. 
275. Zur Sicherung der genommenen feindlichen Stellung gegen Gegenangriffe 
oder zur Fortsetzung des Angriffs nach dem ersten Durchbruch sowie für etwaige be- 
sondere Ereignisse ist für die nächste Zeit nach dem Angriff ein reichlicher Munitions- 
bedarf anzusetzen. 
Die Einleitung des Angriffs. 276. Die für die Augriffsvorberei- 
lungen erforderliche jeil muß unbedingt zur Verfügung gestellt werden. So wün-
	        
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