Full text: Urkunden der Obersten Heeresleitung über ihre Tätigkeit 1916/18

74 II. Hilfsdienstgesetz, Ersatz- und Arbeiterfragen 
  
Nicht allein, daß die Maßnahme, derzufolge die inländischen Universitäten 
und höheren Schulanstalten geschlossen werden sollen, während in den 
okkupierten Gebieten im Osten und Westen von deutscher Seite Univer- 
sitäten und höhere Bildungsanstalten neu ins Leben gerufen werden, im 
In= und Ausland den ungünstigsten, für uns nachteiligsten Eindruck her- 
vorrufen müßte, so würde auch in sachlicher Hinsicht der Erfolg ausbleiben. 
Alle irgendwie körperlich brauchbaren Studierenden sind bereits zum 
Heeresdienst eingezogen. Die nicht wehrfähigen Schüler der technischen 
Hochschulen sind zur Zeit, schon des sehr lohnenden Verdienstes wegen, zum 
größten Teil in den Betrieben der Kriegsindustrie oder der Nahrungs- 
mittelindustrie beschäftigt. Es würde daher allenfalls nur in Frage kom- 
men können, die Direktoren der Universitäten und technischen Hochschulen 
durch den Herrn Minister der geistlichen und Unterrichts-Angelegenheiten 
ersuchen zu lassen, auf diejenigen Studierenden, welche sich wegen mangeln- 
der Dienstfähigkeit noch auf den Universitäten befinden und die für eine 
Verwendung in bestimmten Stellen der Kriegsindustrie geeignet erscheinen, 
möglichst dahin einzuwirken, daß sie sich um die Erlangung solcher Stellen 
bemühen. 
Hiernach würden hinsichtlich der männlichen Bevölkerung als durch- 
führbar und — wenn auch nur innerhalb bescheidenen Rahmens — erfolg- 
versprechend insbesondere folgende Maßnahmen in Frage kommen können: 
1. Eine weitergehende Einschränkung aller nicht unmittelbar oder 
mittelbar für die Kriegswirtschaft nötigen Bauten; 
2. eine möglichst sorgfältige Ausbildung der Kriegsverletzten behufs 
Wiederherstellung ihrer Arbeitsfähigkeit und ihre demnächstige Abkom- 
mandierung in die Kriegsindustrien; 
3. die frühere Einberufung der noch nicht eingezogenen Jahrgänge 
(17= und 18jährige): 
4. äußerstenfalls die Herausrückung der Altersgrenze für die Wehr- 
pflicht bis zum 50. Lebensjahr (obwohl dabei nur zwei bis drei Jahrgänge 
von Männern gewonnen werden würden, deren Kraft und Ausdauer viel- 
fach nicht mehr auf voller Höhe stehen dürfte). 
B. Frauen. 
Es ist in weitestgehendem Maße gelungen, männliche Arbeit leichterer 
Art sowohl in staatlichen (Post-, Eisenbahn-, Kanaldienst) als auch in 
privaten Betrieben durch weibliche Kräfte ersetzen zu lassen. Der Weiter- 
entwicklung nach dieser Richtung hin sind indes durch die physische Be- 
schaffenheit der Frau verhältnismäßig enge Grenzen gezogen. Immerhin 
ist es gelungen, die Frau aus den Industriezweigen, welche wegen Mate-
	        
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