Aufhebung der Freizügigkeit und Erweiterung des Kriegsleistungsgesetzes 79
Auch darüber, daß diese Erweiterung der Wehrpflicht bald eintreten
muß, bin ich mit mir nicht im Zweifel. Für die Kriegswirtschaft ist sie
schon jetzt erforderlich, für das Feldheer wird die Notwendigkeit bald
eintreten.
Mit einer solchen Erweiterung fänden gleichzeitig folgende Punkte
für den größten Teil der männlichen Bevölkerung ihre Erledigung:
1. Aufhebung der Freizügigkeit;
2. Erweiterung des Kriegsleistungsgesetzes:;
3. Heranziehung der Schüler höherer Schulen und der Universitäten
(I. II.):
4. zwangsweise Verwendung der Kriegsbeschädigten.
Für den Augenblick ließe sich im übrigen die Freizügigkeit durch die
Maßnahmen beschränken, wie sie in der Sitzung am 17. 10. im Reichsamt
des Innern vorgeschlagen sind. Ebenso ist schon jetzt die Verwendung der
Kriegsbeschädigten für die Kriegswirtschaft durch Maßnahmen des Kriegs-
ministeriums (Beurlaubung zur Arbeit sofort nach der Genesung) er-
leichtert. Einer ganz besonderen Aufmerksamkeit bedarf hingegen noch die
Frage der Anlernung neuer Facharbeiter zwecks Freimachung von felddienst-
fähigen Facharbeitern aus den kriegswirtschaftlichen Betrieben für das Feld-
heer, das sie auf die Dauer nicht entbehren kann. Hierfür werden in aller-
erster Linie die Kriegsbeschädigten in Frage kommen, dann aber auch all-
gemein nicht felddienstfähige Leute.
II. Ausbildung der männlichen Jugend. Sie wird
neben der Beschäftigung der Jugend für Zwecke der Kriegswirtschaft her-
gehen müssen und wird sich bei richtiger Einteilung ohne Störung in die
Arbeit einstellen lassen. Die Heranziehung zur Arbeit und zur staatlichen
körperlichen Fortbildung wird allerdings ohne schwerwiegende Folgen für
die Zukunft nur durchführbar sein, wenn in höherem Maße als bisher
Maßnahmen getroffen werden, die auf Erleichterungen bei Ausstellung von
Reifezeugnissen und bei Staatsexamen wie bei Beendigung der Studien
nach dem Kriege hinzielen. Sonst entstehen in all den Berufen Lücken, die
nicht oder nur durch Einschiebung von Frauen zu überbrücken sind; das aber
wäre ein Unheil.
III. Frauen. Es ist auch meines Erachtens zutreffend, daß die
Frauenarbeit nicht überschätzt werden darf. Fast die ganze geistige Arbeit,
die schwere körperliche, sowie alle eigentlich erzeugende Arbeit werden nach
wie vor auf den Männern lasten — neben der ganzen Kriegführung. Es
wäre gut, wenn diese Tatsache auch öffentlich deutlich zum Ausdruck gebracht
würde und der weiblichen Agitation auf Gleichstellung in allen Berufen, und
damit natürlich auch in politischer Beziehung, ein Riegel vorgeschoben würde.
Ich stimme Euer Exzellenz auch vollkommen zu, daß eine weibliche Dienst-