Full text: Borussia. Bilder aus der Geschichte des preußischen Vaterlandes.

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anvertrauete. Um die Einnahme des Staats zu vergrößern, richtete 
Friedrich ein Tabacks- und Kaffeemonopol unter eigener Verwaltung 
ein und belegte diese überflüssigen Gegenstände mit höheren Steuern, 
die aber dem Lande wieder zu Gute kamen. Auf seiner jährlichen 
Reise durch seinen Staat war Friedrich ein sehr scharfer Beobachter; 
Nichts entging seinen Blicken. Ackerbau, Handel und Gewerbe, Kunst 
und Wissenschaft, Schule und Rechtspflege, das Große wie das Kleine 
ward von ihm beachtet. Jedem seiner Unterthanen war er ein gnädi- 
ger König, ein gerechter Richter. Für das Schulwesen erließ der Kö- 
nig eine treffliche Verordnung, worin er sagte, auf einer vernünftigen 
und christlichen Unterweisung der Jugend zur Gottesfurcht und zu an- 
dern nützlichen Dingen beruhe das wahre Wohlsein des Staates. Zu 
einer durchgreifenden Verbesserung des Volksschulwesens kam es jedoch 
nicht; die meisten Landschulen blieben mit schlechtbesoldeten Lehrern 
aus dem Handwerkerstande besetzt. In Glaubenssachen war der Kö- 
nig äußerst duldsam. Jeder Unterthan konnte nach seiner eigenen Weise 
Gott verehren, wenn seine Lehren und Religionsübungen nur nicht der 
Nuhe des Staates oder den guten Sitten nachtheilig waren. Den 
Katholiken erbaute er in Berlin die erste Kirche. Er selbst war von 
einer aufrichtigen Ehrfurcht vor dem Höchsten erfüllt. Die Lehren 
des Christenthums dünkten ihm bewundernswerth; doch suchte er in 
einem tiefern religiösen Glauben seine Glückseligkeit nicht. Daß der 
von Frankreich her verbreitete Unglaube auch bei uns eine Stätte 
fand, geschah nicht ganz ohne seine Schuld. 
Die gewissenhafteste Sorgfalt widmete der König der Gerechtig- 
keitspflege. Jedem Bürger sein Eigenthum sichern und ihn so glücklich 
zu machen, als die Natur des Menschen es gestattet, das ist die Pflicht 
des Fürsten, so sprach der große König, und den Richtern befahl er, 
obne Ansehen der Person, Großen und Kleinen, Reichen und Armen 
unparteiisch Recht zu sprechen und nicht die Seufzer der Wittwen und 
Waisen und anderer Bedrängten auf ihr und ihrer Kinder Haupt zu 
laden. Ganz besonders wurde noch eingeschärft, daß die Richter zwi- 
schen Privatpersonen und dem Staate lediglich das beschworene Recht 
und nicht ctwa eine Rücksicht auf den König obwalten lassen sollten. 
Friedrich konnte in den heftigsten Zorn gerathen, wenn er glaubte, 
ein Richter habe zu Gunsten eines Vornehmen gegen arme Leute ent- 
schieden. Nicht selten mischte er sich dan persönlich in die Streitig- 
keiten, und wenn sich sein Verdacht bestätigte, so strafte er strenge. 
Davon ein Beispiel:
	        
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