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anvertrauete. Um die Einnahme des Staats zu vergrößern, richtete
Friedrich ein Tabacks- und Kaffeemonopol unter eigener Verwaltung
ein und belegte diese überflüssigen Gegenstände mit höheren Steuern,
die aber dem Lande wieder zu Gute kamen. Auf seiner jährlichen
Reise durch seinen Staat war Friedrich ein sehr scharfer Beobachter;
Nichts entging seinen Blicken. Ackerbau, Handel und Gewerbe, Kunst
und Wissenschaft, Schule und Rechtspflege, das Große wie das Kleine
ward von ihm beachtet. Jedem seiner Unterthanen war er ein gnädi-
ger König, ein gerechter Richter. Für das Schulwesen erließ der Kö-
nig eine treffliche Verordnung, worin er sagte, auf einer vernünftigen
und christlichen Unterweisung der Jugend zur Gottesfurcht und zu an-
dern nützlichen Dingen beruhe das wahre Wohlsein des Staates. Zu
einer durchgreifenden Verbesserung des Volksschulwesens kam es jedoch
nicht; die meisten Landschulen blieben mit schlechtbesoldeten Lehrern
aus dem Handwerkerstande besetzt. In Glaubenssachen war der Kö-
nig äußerst duldsam. Jeder Unterthan konnte nach seiner eigenen Weise
Gott verehren, wenn seine Lehren und Religionsübungen nur nicht der
Nuhe des Staates oder den guten Sitten nachtheilig waren. Den
Katholiken erbaute er in Berlin die erste Kirche. Er selbst war von
einer aufrichtigen Ehrfurcht vor dem Höchsten erfüllt. Die Lehren
des Christenthums dünkten ihm bewundernswerth; doch suchte er in
einem tiefern religiösen Glauben seine Glückseligkeit nicht. Daß der
von Frankreich her verbreitete Unglaube auch bei uns eine Stätte
fand, geschah nicht ganz ohne seine Schuld.
Die gewissenhafteste Sorgfalt widmete der König der Gerechtig-
keitspflege. Jedem Bürger sein Eigenthum sichern und ihn so glücklich
zu machen, als die Natur des Menschen es gestattet, das ist die Pflicht
des Fürsten, so sprach der große König, und den Richtern befahl er,
obne Ansehen der Person, Großen und Kleinen, Reichen und Armen
unparteiisch Recht zu sprechen und nicht die Seufzer der Wittwen und
Waisen und anderer Bedrängten auf ihr und ihrer Kinder Haupt zu
laden. Ganz besonders wurde noch eingeschärft, daß die Richter zwi-
schen Privatpersonen und dem Staate lediglich das beschworene Recht
und nicht ctwa eine Rücksicht auf den König obwalten lassen sollten.
Friedrich konnte in den heftigsten Zorn gerathen, wenn er glaubte,
ein Richter habe zu Gunsten eines Vornehmen gegen arme Leute ent-
schieden. Nicht selten mischte er sich dan persönlich in die Streitig-
keiten, und wenn sich sein Verdacht bestätigte, so strafte er strenge.
Davon ein Beispiel: