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Zeit gemäß, mit großer Härte geführt. Die schrecklichen Qualen der
Folter preßten den Angeklagten die fürchterlichsten Geständnisse ab.
Sie bekannten, mit dem christlichen Heiligthume allerlei Frevel getrieben,
dasselbe auf den Tisch genagelt und mit Messerm zerschnitten zu haben,
wobei wunderbarer Weise immer Blut herausgequollen sei. Einige ge-
standen sogar, Christenkinder ermordet und ihr Blut zu Arzneien ver-
wendet zu haben. Alle wurden zum Tode verurtheilt, und ihre übrigen
Glaubensgenossen wurden aus der Mark Brandenburg verbannt, nach-
dem sie Urphede geschworen, d. h. den Eid geleistet, nie zurückzukehren.
Die Hinrichtung der Unglücklichen, die schwerlich Alles verbrochen
hatten, was sie unter den Martern der Folter aussagten, schildert ein
alter Bericht in folgender Weise:
An einem Sommertage strömte viel Volks aus Berlin und der
Umgegend nach dem freien Platz vor der Marienkirche. Dort. sah
man drei hohe Böhnen stufenweise über einander gebaut. Auf der
obersten standen etliche „hochgelehrte und rechtsverständige Leute“, auf
der mittleren der Richter nebst seinen Schöppen, Schreibern, Zeugen
und Anwalten, auf der untersten die angeklagten Juden nebst Paul
Fromm. Nur Jakob war nicht daj er hatte schon früher angegeben,
daß ihm eines Nachts die Jungfrau Maria erschienen sei, und war
demzufolge zum Christenthum übergetreten, weßhalb er eine mildere
Behandlung als die übrigen Angeklagten erfahren sollte. Die Juden,
in ihrer uralten Volkstracht und mit spitzen, theils gelben, theils weißen
Hüten bekleidet, hatten unter Gesang die Gerichtsstätte betreten. Der
Richter ließ die ganze Verhandlung laut verlesen und fragte sodann
die Angeklagten, ob sie bei ihrer Aussage beharren wollten. Als sie dies
bejaht hatten, beriethen sich die Schöppen eine kurze Zeit und sprachen
dann folgendes Urtheil aus: „Dieweil der böse Christ, Paul Fromm,
sich an dem heiligen Sacrament vergriffen, dasselbe gestohlen und ver-
kauft habe, darum solle man ihn auf einen Wagen binden, die Gassen
auf und nieder führen, mit Zangen reißen und darnach in ein Feuer
legen. Und dieweil die boshaftigen, schnöden und verstockten Juden
ihre böse Mißhandlung des heiligen Sacraments und ihren grausamen
Mord an schuldlosen Christenkindern auch zu mehrmalen vor und außer-
halb des Gerichts bekannt, darum so solle man sie zu Pulver ver-
brennen, darum, daß alle andern ein Beispiel und Exempel an ihnen
nehmen möchten.“ Sofort wurden die Angeklagten den Henkern
zur Vollstreckung des Urtheils übergeben. Die Juden, nachdem sie den
Todesspruch vernommen, rüsteten sich unter Ermahnung eines. Rabbiners
durch lauten Gesang in ihrer Väter Sprache zu dem grauenvollen Tode