Full text: schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Vierundzwanzigster Band. (24)

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Vordruck für das Zeugnis. 
Prüfungskommission 
bei dem 
*i 
Zeugnis für eine Prüfung im Griechischen. 
(bei kleineren Orten auch Angabe des Kreisse). 
Bekenntnisses, hat vor der unterzeichneten Prüfungskommission eine 
Prüfung im " 
Griechischen 
zum Nachweis der für das Studium der Theologie erforderlichen 
Vorkenntnisse in dieser Sprache abgelegt. 
Auf Grxund der schriftlichen und mündlichen Prüfung wurde 
ihm bezeugt, daß er die Prüfung 
genügend, gut, sehr gut 
bestanden hat. 
Das Zeugnis ist nur gültig in Verbindung mit dem an dem 
Realgymnasium in am 
erworbenen Reifezeugnis. 
........................... (Ort) (ag der mündl. Prüfung) 
Die Prüfungskommission
	        
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