Full text: schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Vierundzwanzigster Band. (24)

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Mitteilende Behörde: Strafnachricht (4) NAkenzeichen: 
für das Strafregister zu 
Gleiche Strafnachricht erhielt das Strafregister zu 
Familienname (bei Frauen Geburtsnamej: 
Vornamen (Rufname zu unterstreichen): 
Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden 
Vor- und Familien= (Geburts.) name 
des (bzw. früheren) Ehegatten: 
Des Vaters Vor- und Familienname: 
Der Mutter Vor- und Geburtsname: 
  
  
  
  
Ge. T9: Ge. Gemeinde — 
burts- Monat: burts- ev. Straße, Stadtteil: Staat: 
tag Jahr: ort Verwaltungsbezirk-): 
Wohnort: eVv. letzter Aufenthaltsort: 
Stand (Beruf, Gewerbe): ev. Stand des Ehemannes: 
  
Vorbestraft wegen Verbrechen, Vergehen“) oder aus §9 361 Nr. 1 bis 8 Strafgesetzbuchs: 
nein ja — vgl. Rückseite — 
Sonstige Bemerkungen (ev. Staatsangehörigkeit): 
Vorstehend bezeichnete Person ist rechtskräftig verurteilt worden: 
am # durch I wegen auf Grund von zu 
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l 
— Kreis, Bezirksamt, Amishauplmich., Oberami, Amtsbezirk usw. 
**) Unberücksichtigt bleiben Verurteilungen wegen Vergehen, bei Dalum: 
denen der Rückfall nicht mit besonderer Strafe bedroht ist, sofern nur atum: 
: alsneroeis oder Lechstrnse nict 2 Fikig. Mart allein oder in 
erbindung mit Nebenstrafen erkannt ist, ferner Verurteilungen in ie Richti - »s. 
Privatklagsachen, in Forsi- und Feldrügefachen, wegen Zuwiderhand- Die Richtichkeit bescheinigl- 
lungen gegen Vorschriften über Erhebung öffentlicher Abgaben und 
Hein ce und wegen der in der Verordnung über die Strafregister 
2 Nr. 4 bezeichneien militärischen Verbrechen und Vergehen. 
 
	        
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