Full text: schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Vierundzwanzigster Band. (24)

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Mitteilende Behörde: Nachricht über Begnadigung (I) Altenzeichen 
für das Strafregister zu 
  
Familienname (bei Frauen Geburtsname): 
Vornamen (Rufname zu unterstreichen): 
Familienstand: ledig verheiratet verwitwet geschieden 
Vor- und Familien-(Geburts-) name 
des (bzw. früheren) Ehegatten: 
Des Vaters Vor- und Familienname: 
Der Mutter Vor- und Geburtsname: 
  
  
  
  
  
  
  
  
Ge. Tag: Ge. Gemeinde: Landgerichtsbezirk: 
burts-. Monat: burts- ev. Straße, Stadtteil Staat: 
tag Jahr: ort Verwaltungsbezirk: 
Wohnort: ev. letzter Aufenthaltsort: 
Stand (Beruf, Gewerbe): ev. Stand des Ehemannes: 
Verurteilt am « durch 
wegen 
zu . 
) Durch Erlaß vom 
iese Strafe erlassen. 
ermäßigt auf eieen strafe vron s.........·. « 
umgewandeltineine.........-..·.strafevon.............. unter dem Vorbehalte, 
daß es bei Nichtzahlung der Geldstrafe bei der erkannten Freiheitsstrafe verbleibt. 
ie Löschung des Strafvermerks im Strafregifter — in den polizellichen Listen — angeordnet. 
ie Wiederverleihung der bürgerlichen Ehrenrechte — der Fähigkeit zur Bekleidung 
ffentlicher Amter — erfolgt. 
— *) Das nicht zutreffende ist zu durchstreichen. 
  
Datum : 
Unterschrift: . 
Land.-Verord. Band XXIV. 58
	        
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