Full text: schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Vierundzwanzigster Band. (24)

5a. 
17. 
20. 
24a. 
— 486 — 
Findet jedoch eine besonders eingehende 
Untersuchung unter Anwendung des Augen--, 
Kehlkopf-, Ohren-, Scheidenspiegels oder des 
Mikroskops statt, so können hierfür 3 bis 7,50 
besonders berechnet werden. 
Beratunge eines Kranken durch de den Fernsprecher: 
bei Tage 1,50—5 4 
bei Nacht . 3,00—10 „ 
Findet die Beratung von einer äffentlichen Ferusprechstelle 
aus statt, so steht dem Arzt neben der Gebühr für die Be- 
ratung eine Entschädigung für Zeitversäumnis zu, und zwar 
für jede angefangene halbe Stunde in Höhe von 2—4,50 
Muß der Arzt nach der Beschaffenheit des Falles oder auf 
Verlangen des Kranken oder seiner Angehörigen länger als 
eine halbe Stunde verweilen, so stehen ihm für jede weitere 
angefängene Stunde 2 bis 4 zu. Diese Gebühr fällt 
fort, wenn bei dem Besuch eine Entschädigung für die durch 
denselben veranlaßte Zeitversäumnis berechnet wird. 
In den JFällen zu Nr. 10, 11, 12, 13, 14, 15 dagegen kann 
auch innerhalb des Wohnortes des Arztes wenn die Woh- 
nung des Kranken nicht unter zwei Kilometer von der des 
Arztes entfernt ist, neben der Gebühr für den Besuch eine 
Entschädigung für Fuhrkosten sowie für Zeitversämmnis und 
zwar für jede angefangene halbe Stunde in Höhe von 
2 bis 4 1 berechnet werden. 
Außerdem hat der Arzt in den Fällen der Nr. 18 Anspruch 
auf Entschädigung für die durch die Zurücklegung des Weges 
bedingte Zeitversäumnis und zwar bei Tage 2 bis 4,50 
und bei Nacht 4 bis 9 “ für jede angefangene halbe 
Stunde der für die Fahrt erforderlichen Zeit. 
Eine kurze Bescheinigung über Gesundheit oder Krankheit 
eines Menschen 2,50 bis 6 M, 
. ein ausführlicher Krankheitsbericht 4 bis 15 JJ, 
. ein begründetes Gutachten 12 bis 50 .
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.