Full text: schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Vierundzwanzigster Band. (24)

507 — 
Schaumburg-Lippische Landesverordnungen. 
Jahrgang 1918. „W 31. 
  
  
  
182. 
An Mein Mirnisterium. 
Um freie Bahn für die Neuordnung im Fürstentum zu schaf- 
sen, will ich hiermit auf Grund § 34 des Gesetzes über den Fürst- 
lichen Zivilstaatsdienst vom 8. März 1872 die Mitglieder Meines 
Ministeriums 
den Staatsminister Frhr. von Feilitzsch 
den Staatsrat D. Bömers und 
den Geheimen Ministerialrat Wippermann 
ihrer Funktionen entheben. 
Bückeburg, den 14. November 1918. 
Adolf. 
  
An Mein Ministerium. 
Obgleich die Verhandlungen des Landtages am 12. dieses 
Monats die völlige Uebereinstimmung zwischen Meiner Regierung 
und der Volksvertretung ergaben, lassen die politischen Ereignisse 
der letzten Tage erkennen, datz der im Landtage ausgesprochene 
Wunsch, das Fürstentum in seiner bisherigen Staatsform zu er- 
halten, nur unter großen Gefahren für die Ruhe und Sicherheit 
des Landes erfüllt werden kann. 
Unter diesen Umständen entsage Ich für Mich und Mein 
Haus dem Throne des Fürstentums, dessen Glück und Gedeihen 
zu mehren, allezeit die schönste Aufgabe Meines Lebens war.
	        
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