Full text: schaumburg-Lippische Landesverordnungen. Vierundzwanzigster Band. (24)

12. 
Wir Adalf, 
von Goltes Gnaden Regierender Fürst zu Schaumburg-Lippe, 
Edler Herr zur Lippe, Graf zu Schwalenberg und Sternberg 2c. 2c. 
haben zur Anerkennung von Verdiensten, für welche weder Unser 
Hausorden, noch der mit ihm verbundene Orden für Kunst und 
Wissenschaft geeignet erscheint, also für ganz besondere Verdienste 
auf dem Gebiete der Kunst, Wissenschaft und Wohlfahrt, und deren 
Förderung und Pflege in Unserem Fürstentum eine Medaille ge- 
stiftet, welche die Bezeichnung 
Fürst Adolf-Medaille 
tragen soll. 
Wir bestimmen über sie folgendes: 
1. 
Die Medaille trägt auf der Vorderseite Unser Bildnis, auf der 
Rückseite das kleine Staatswappen mit der Umschrift: 
Für Verdienst. 
2. 
Die Medaille wird von Herren um den Hals, von Damen 
an der linken Schulter getragen. 
8. 
Die Verleihung der Fürst Adolf-Medaille erfolgt durch ein 
von Uns zu vollziehendes Patent, welches vom Staatsminister 
gegenzuzeichnen ist.
	        
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