Volltext : Gesetzsammlung für das Fürstenthum Schwarzburg-Rudolstadt. Neunundzwanzigster Jahrgang. 1868. (29)

1868.  7

Gesetzsammlung

für  das  Fürstenthum  Schwarzburg-Rudolstadt,
Victzehuies  Stück  vom  Ich-  1868.

 

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XII.  Bekanntmachung
der  Fürstlichen  Regierung  vom  31.  März  1868,  die  Ertheilung  einetz  Pribilegiums
  für  Francis  Heury  Dykers  in  New-Bork  und  Laban
Clarke  Stnart  in  Brooklin  in  Nordameri#  auf  eine  electro=  maguctische
Kraftmaschine  betreffend.

Mit  Höchster  Genehmigung  Serenissimt  ist  dem  Franeis  Heury  Dykers
in  New.  YVork  und  Laban  Clarke  Stuart  in  Brooklin  ein  Priilegium  auf
eine  eleckro-magnetische  Krastmaschine  in  der  durch  Beschreibung  nachgewiesenen  Weise
auf  fünf  nach  einander  folgende  Jahre  von  heute  ab  für  den  Umfang  des  hiesigen
Fürstenthums  mit  der  Wirkung  ertheilt  worden,  daß  ohne  ihre  Zustimmung  Niemand
befugt  sein  soll,  den  erfundenen  Apparat  herzustellen.

Dieses  Privilegium  ist  jedoch  als  erloschen  zu  betrachten,  wenn  die  Anmeldung
der  fragl.  Erfindung  in  dem  hiesigen  Fürstenthume  nicht  binnen  Jahresfrist  nachgewiesen
  werden  kann.  Auch  wird  die  Neuheit  der  Erfindung  im  Sinne  der  nach  der
Bekanntmachung  des  vormaligen  Fürstlichen  Geheimeraths-Collegiums  vom  12.  April
1843  bei  Ertheilung  von  Erfindungspatenten  in  den  deutschen  Zollvereinsstaaken  zu
beobachtenden  Grundsätze  ausdrücklich  vorausgesetzt.

Die  unterzeichuete  Fürstl.  Regierung  macht  solches  zur  allgemeinen  Nachachtung
hiermit  öffentlich  bekannt.

Rudolstadt,  den  31.  März  1968.

Fürstl.  Schwarzb.  Regierung.
v.  Bertrab.
North.
Fürfti.  Schw.  Rudolst.  Gesetsamml.  XXNIX.  37
n-  in  Rudolstadt  den  18.  April  1869.