glat
Fseh- und Verordnungsfür
das
Königreich Bayern.
Nr. 65.
München, den 13. November 1916.
Inhalt:
Bekanntmachung vom 10. November 1916, die Anderung der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die
Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns vom 13. April 1905 betreffend. — Bekanntmachung vom
11. November 1916, die Errichtung der Versicherungsämter betreffend.
— .
Nr. 7/Bo.
Bekanntmachung, die Anderung der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung für die Haupt= und
Nebeneisenbahnen Bayerns vom 13. April 1905 betreffend.
fl. Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten.
Auf Grund Allerhöchster Ermächtigung wird die Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung
für die Haupt= und Nebeneisenbahnen Bayerns vom 13. April 1905 (GVBl. S. 251)
mit Wirkung vom 15. November 1916 abgeändert wie folgt:
§ 3 (3) erhält folgenden Zusatz als zweiten Satz:
In Kriegszeiten können solche Abweichungen für das ganze Gebiet der Eisenbahnverwaltungen
Bayerns zugelassen werden.
München, den 10. November 1916.
v. Seidlein.
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