4 Das Militär-Strafrecht des Alterthums und der Gegenwart.
stahl eines Soldaten zum Nachtheil eines anderen mit dem Tode be-
straft wurde, und auch die neuen Militär -Strafgesetze, z. B. das öster-
reichische, $ 465, lit. e, das deutsche im $ 138, das italienische,
Cap. XVII, bestrafen den militärischen Diebstahl viel strenger als den
gewöhnlichen.
Bei Besprechung der einzelnen Militär-Delicte werde ich mich an
die Benennung des österreichischen Militär-Strafrechtes halten. Die
Delicte, welche ich natürlich nur in Kürze besprechen werde, sind:
1. die Subordinations-Verletzung,
2. die Desertion,
3. die Selbstbeschädigung,
4, die Feigheit.
Bevor wir jedoch zur Betrachtung dieser Delicte übergehen, wollen
wir zunächst von den militärischen Strafen sprechen.
11. Militärische Strafen.
Fragen wir uns zunächst: welche Strafrechts-Theorie lag dem
römischen Strafrechte zugrunde?
Unter Strafrechts-Theorie versteht man nämlich eine von Philo-
sophen und Rechtsgelehrten aufgestellte Theorie, welche von der Noth-
wendigkeit und Rechtmäßigkeit der Strafe handelt. Dass nämlich das
Strafrecht nothwendig ist, dass ohne dasselbe der Staat nicht existieren
kann, ist eine allgemein anerkannte Wahrheit. Allein, wodurch der Staat
das Recht zu strafen erhalten hat, und wie die Strafe zu rechtfertigen
ist, ist sowohl unter den Juristen als Philosophen höchst bestritten.
Es gibt absolute und relative Strafrechts-Theorien; die Anhänger
der absoluten Theorie leiten die Strafe mit innerer Nothwendigkeit aus
der Idee des Rechtes ab. Die Strafe ist ihnen Vergeltung der Schuld,
ihnen erscheint die Strafe niemals als Mittel zur Erreichung eines poli-
tischen oder moralischen Zweckes, — so namentlich Rant und Fichte.
Die relativen Theorien hingegen betrachten die Strafe nicht als
Selbstzweck, sondern als Mittel zur Erreichung eines anderen Zweckes.
Man unterscheidet bei den relativen Theorien die Besserungs-
Theorie, welche den Verbrecher durch die Strafe bessern will, die Ab-
schreckungs-Theorie, welche durch die Strafe des Verbrechers die Bürger
von gleichen Handlungen abhalten will, und andere Theorien. Welche
Theorie einem Strafgesetz zugrunde liegt, ist von größter Bedeutung:
denn es ist einleuchtend, dass die größere oder geringere Härte der
Strafen von der dem Strafrecht zugrunde liegenden Theorie abhängt,
und dass die Strafen dann am härtesten sind, wenn die Abschreckungs-
Theorie die herrschende ist.