Full text: Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

94 Über den heutigen Stand der Militär-Rechtswissenschaft u. -Gesetzgebung. 
welche eine Umschreibung oder Erläuterung des Gesetzes nebst Formeln 
über die Abfassung von Urtheilen, Protokollen u. s. w. enthalten. Von 
den Commentaren über das italienische Militär-Strafgesetz und Straf- 
verfahren (1869) führen wir hier nur jenen von Antonio Vismara (Milano 
1871) an. _ 
Über das englische Militärrecht enthält treffliche Ausführung: 
Gneist, „Das engliche Verwaltungsrecht mit Einschiuss des Heeres, der 
Gerichte und der Kirche“. Zu vergleichen ist auch ein Aufsatz von 
Spangenberg im „N. Archiv des Criminalrechts“, VI. Bd. Übrigens sind 
die Heereseinrichtungen Englands von denen des Continents so sehr 
verschieden, dass das englische Militär-Strafrecht und Strafverfahren 
für das Militärrecht der großen Militär-Staaten von keiner wesentlichen 
Bedeutung ist. 
Monographien militärrechtlichen Inhalts, nämlich Bearbeitungen 
wichtiger Fragen «des Militärrechts, bestehen nur sehr wenige. Gerade 
den monographischen Bearbeitungen aber verdankt die übrige Rechts- 
wissenschaft die Blüte, in welcher sie heute dasteht. In den Mono- 
graphien ist dem Schriftsteller «die Gelegenheit geboten, sich in den 
Gegenstand zu vertiefen. denselben nach allen Richtungen, gleichsam 
mikroskopisch zu untersuchen, und auf diese Weise dem System den 
Weg zu ebnen. Die monographische Bearbeitung der wichtigen Partien 
des Militärrechts erscheint eine der dringendsten Aufgaben der heutigen 
Rechtswissenschaft. Von den mir bekannten militärrechtlichen Mono- 
graphien will ich hier erwähnen: Brauer, „Der dienstliche Befehl als 
Grund der Straflosigkeit“ (Gerichtssal, J. 1856); Hecker, „Über das 
Verhältnis des Civil-Strafrechts zum Militär-Strafrecht“, 1885, eine 
Sammlung von in Goltdammers „Archiv“ erschienener Abhandlungen; 
„Über den Begriff der Körperverletzung nach deutschem Civil- und 
Militär-Strafrecht“ von demselben Verfasser, 1585; v. Calker, „Das Recht 
des Militärs zum administrativen Watflengebrauch“, 1885. Auch in der 
„Österreichischen militärischen Zeitschrift“ von Streffleur sind einige 
Abhandlungen verschiedener Autoren iiber militär-rechtliche Fragen er- 
schienen. 
Nachdem wir die wichtigsten Werke über das Militär-Strafrecht 
besprochen haben, ist es unsere weitere Aufgabe, darzuthun, welchen 
Weg eine wissenschaftliche Bearbeitung des Militär- 
Strafrechts künftighin einzuschlagen hat. Die Grundlage 
des Militär-Strafrechts ist das allgemeine Strafrecht, da, 
wie bereits oben gesagt, das Militärrecht der Inbegriff der durch das 
Wesen des Heeres bedingten, für das Heer und dessen Angehörige be- 
stehenden besondere Bestimmungen (der Moditicationen des allgemeinen 
Rechtes) ist. Hieraus folgt, dass die Gesetzgebung des Militär-Strafrechts
	        
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