6 Das Militär-Strafrecht des Alterthums und der Gegenwart.
strafe fast die ausschließliche für alle Militär-Delicte, in der späteren
Zeit wurden neben der Todesstrafe auch andere Strafen eingeführt.
Die Todesstrafen sind:
1. Die Enthauptung (decollatio), welche meist vom Lictor mit
dem Beile, öfters aber auch von einem Soldaten mit dem: Schwerte
vollzogen wurde.
2. Das Fustuarium, die zu Tode-Peitschung, welche dadurch voll-
zogen wurde, dass der Tribun den Verurtheilten mit dem Stabe berührte,
worauf dann alle Soldaten mit Stöcken und Steinen über ihu herfielen
und so lange zuschlugen, bis er todt zur Erde fiel.
Die Todesstrafe des Erhängens oder durch Verurtheilung zum
Kampfe mit wilden Thieren wurde in der Regel gegen Soldaten nichıt
angewendet, weil diese Strafen nach römischer Anschauung etwas Ent-
ehrendes an sich hatten und sich daher mit dem militärischen Charakter
nicht vertrugen. Es war also nach römischer Denkungsart durchaus
nicht ungerecht, den Soldaten wegen militärischer Delicte zum Tode
zu verurtheilen, wohl aber vertrug sich eine entehrende Strafe nicht
mit dem militärischen Decorum.
Nur der Überläufer zum Feind und der Soldat, der eines Landes-
verrathes sich schuldig gemacht hatte, wurden mit den genannten eut-
ehrenden Todesstrafen bestraft. Ausdrücklich heißt es aber, dass dies
nur ausnahmsweise eintritt, da Individuen, welche sich eines solchen
Verbrechens schuldig gemacht, nicht mehr als Soldaten anzusehen sind.
L. 3, $ 10 (49, 16) und 1.5, ©. (9, 9).
Die Todesstrafe wurde entweder an einzelnen Soldaten, oder, wenn
sich eine ganze Truppe vergangen hatte, an Jedem zelınten Mann, den
das Los traf, vollzogen.
Von Decimationen enthält die römische Geschichte, namentlich
wenn Legionen sich des Verbrechens der Meuterei schuldig machten,
zahlreiche Beispiele (Livius, 1.28, Sueton in „Julio, $ 70, Tacitus,
„Annal.“, I, c. 29).
Die nicht capitalen Strafen, welche gegen die römischen Soldaten
verhängt wurden,!) waren:
1. castigatio (körperliche Züchtigung),
2. pecuniaria multa (Entziehung des Soldes;),
3. munerum indictio (Auferlegung härterer Arbeiten),
4. militiae mutatio (Versetzung in eine minder geachtete Militär-
Branche),
5. gradus dejectio (Degradierung),
6. ignominiosa missio (Ausstoßung aus der Armce).
') L.8, $ 1 (49, 16,.