Full text: Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Das Militär-Strafrecht des Alterthums und der Gegenwart. 7 
Wegen leichterer Vergehen gegen die militärische Disciplin, also 
wegen Disciplinar-Übertretungen, waren noch andere Strafen in Ge- 
brauch, so: stehend die Menage zu verzehren, barfuß beim Wach- 
Abtheilen zu stehen, den Winter ohne Winterquartier zu verbringen, 
welche Strafe gegen ganze Abtheilungen, die sich schlecht benommen 
hatten, angewendet wurde u. s. w. 
Die Strafen wurden im Lager angesichts der Legion, und nur 
die Enthauptungen außerhalb des Lagers vollzogen. 
Im Mittelalter kommen besonders strenge und grausame Strafen 
für Militär-Delicte vor, als die Todesstrafen durch Erhängen und Er- 
schießen, Gassenlaufen, Brandmarkung, Abhauen der Hand, Abschneiden 
der Nase und Ohren, die Haft in Festungen und Stockhäusern, in 
Frankreich die Galeerenstrafe und das Durchstechen der Zunge mit 
glühendem Eisen. 
Durch die Fortschritte der Civilisation sind die grausamen Strafen 
des römischen Rechtes und des Mittelalters hinweggefallen, allein darin 
finden wir wieder eine Übereinstimmung des römischen und des modernen 
Militär-Strafrechts, dass die Todesstrafe wegen eines Militär-Verbrechens 
durch die Kameraden mit den militärischen Waffen vollzogen wird. 
Dies finden wir im österreichischen, deutschen ($ 14), französischen und 
italienischen Militär-Strafgesetz, wobei unser Militär-Strafgesetz über- 
einstimmend mit dem römischen nur eine Ausnahme macht, nämlich 
rücksichtlich des Deserteurs zum Feind, indem dieser mit der ent- 
ehrenden Todesstrafe durch den Strang bestraft wird. Die am häufigsten 
wegen Militär-Delicte angewendete Strafe ist die Freiheitsstrafe, welche 
dem römischen Recht fremd war. So nach österreichischem Recht wegen 
eines Verbrechens: Kerker ersten und zweiten Grades, wegen eines 
Vergehens Arrest ersten und zweiten Grades; im deutschen Militär- 
Strafrecht für Verbrechen Zuchthaus, Gefängnis oder Festungshaft von 
mehr als fünf Jahren, für Vergehen Arrest, Festungshaft oder Gefängnis 
bis zu fünf Jahren; im französischen Recht Zwangs-Arbeit, Deportation, 
Festungsstrafe, Zuchthaus, öffentliches Gefängnis. 
Die übrigen im römischen Recht vorkommenden Strafen, als Aus- 
stoBung aus der Armee, Degradierung, kommen auch in den neuen 
Gesetzbüchern vor, und auch die Versetzung in eine minder geachtete 
Militär-Branche hat ihre Analogie in der Versetzung zu einer Disciplinar- 
Compagnie gefunden, welche Strafe zum Beispiel in der italienischen 
Armee vorkomnit. 
111. Von den einzelnen Militär-Delicten. 
Wir gehen nun zur Betrachtung einzelner Militär-Delicte über und 
werden uns überzeugen, dass bei den Römern, welche die tapfersten
	        
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