Das Militär-Strafrecht des Alterthums und der Gegenwart. 7
Wegen leichterer Vergehen gegen die militärische Disciplin, also
wegen Disciplinar-Übertretungen, waren noch andere Strafen in Ge-
brauch, so: stehend die Menage zu verzehren, barfuß beim Wach-
Abtheilen zu stehen, den Winter ohne Winterquartier zu verbringen,
welche Strafe gegen ganze Abtheilungen, die sich schlecht benommen
hatten, angewendet wurde u. s. w.
Die Strafen wurden im Lager angesichts der Legion, und nur
die Enthauptungen außerhalb des Lagers vollzogen.
Im Mittelalter kommen besonders strenge und grausame Strafen
für Militär-Delicte vor, als die Todesstrafen durch Erhängen und Er-
schießen, Gassenlaufen, Brandmarkung, Abhauen der Hand, Abschneiden
der Nase und Ohren, die Haft in Festungen und Stockhäusern, in
Frankreich die Galeerenstrafe und das Durchstechen der Zunge mit
glühendem Eisen.
Durch die Fortschritte der Civilisation sind die grausamen Strafen
des römischen Rechtes und des Mittelalters hinweggefallen, allein darin
finden wir wieder eine Übereinstimmung des römischen und des modernen
Militär-Strafrechts, dass die Todesstrafe wegen eines Militär-Verbrechens
durch die Kameraden mit den militärischen Waffen vollzogen wird.
Dies finden wir im österreichischen, deutschen ($ 14), französischen und
italienischen Militär-Strafgesetz, wobei unser Militär-Strafgesetz über-
einstimmend mit dem römischen nur eine Ausnahme macht, nämlich
rücksichtlich des Deserteurs zum Feind, indem dieser mit der ent-
ehrenden Todesstrafe durch den Strang bestraft wird. Die am häufigsten
wegen Militär-Delicte angewendete Strafe ist die Freiheitsstrafe, welche
dem römischen Recht fremd war. So nach österreichischem Recht wegen
eines Verbrechens: Kerker ersten und zweiten Grades, wegen eines
Vergehens Arrest ersten und zweiten Grades; im deutschen Militär-
Strafrecht für Verbrechen Zuchthaus, Gefängnis oder Festungshaft von
mehr als fünf Jahren, für Vergehen Arrest, Festungshaft oder Gefängnis
bis zu fünf Jahren; im französischen Recht Zwangs-Arbeit, Deportation,
Festungsstrafe, Zuchthaus, öffentliches Gefängnis.
Die übrigen im römischen Recht vorkommenden Strafen, als Aus-
stoBung aus der Armee, Degradierung, kommen auch in den neuen
Gesetzbüchern vor, und auch die Versetzung in eine minder geachtete
Militär-Branche hat ihre Analogie in der Versetzung zu einer Disciplinar-
Compagnie gefunden, welche Strafe zum Beispiel in der italienischen
Armee vorkomnit.
111. Von den einzelnen Militär-Delicten.
Wir gehen nun zur Betrachtung einzelner Militär-Delicte über und
werden uns überzeugen, dass bei den Römern, welche die tapfersten