8 Das Militär-Strafrecht des Alterthuns und der Gegenwart.
Soldaten und scharfsinnigsten Juristen waren, dieselben Handlungen
wie heutzutage als Militär-Delicte angesehen und strengstens bestraft
wurden. — Wir sprechen zuerst von der
Subordinations -Verletzung.
Die erste Pflicht des Soldaten ist Gehorsam gegen den Vorgesetzten.
Der Soldat hat als solcher nur ein Glaubensbekenntnis, dem er unbe-
dingt folgen muss: das Commando.
Trefflich sagt Schiller in seinem „Kampfe mit dem Drachen“
Die Schlange, die das Herz vergiftet.
Die Zwietracht und Verderben stittet.
Das ist der widerspänst'ge Geist.
Der gegen Zucht sich frech eimpöret.
Der Ordnung heilig Band zerreibt:
Denn der ist's, der die Welt zerstöret. —
Muth zeiget auch der Mameluk,
Gehorsam ist des Christen Schmuck.
Die Nothwendigkeit dieses unbedingten Geliorsams gegen die
militärischen Vorgesetzten war schon im römischen Recht anerkannt,
indem strenge Strafen gegen die Verletzung der Subordination ver-
hängt waren.
Es bestand der Grundsatz, dass, wenn im Kriege etwas gegen
den Befelil des Vorgesetzten gethan wurde, wenngleich der Ausgang
ein glücklicher war, doch die Todesstrafe statt hatte: „In bello qui
rem a duce prohibitam fecit, aut mandata non servavit, capite punitur,
etiamsi res bene gesserit“, 1. 3,1. 5 (49, 10).
Die römische Geschichte enthält Beispiele, dass römische Feld-
herren ihre eigenen Söhne, weil sie sich gegen ihren Befelil mit dem
Feinde in einen Kampf einließen, obgleich sie siegreich aus demselben
hervorgiengen, hinrichten ließen. — Jede Vergreifung an den Vorgesetzten
oder der Wache und jede Duldung der Misshandlung eines Vorgesetzten
wurde mit dem Tode bestraft (1.13, $ 4, 1.6, $s Sht.‘. J. Pauli Recept.
Sent. 1.5, tit. 31. Mindere Subordinations-Verletzungen scheinen arbiträr
bestraft worden zu sein.
Auch in den neuen Strafgesetzen linden wir strenge Strafbestim-
mungen gegen die Subordinations-Verletzung. So bestraft unser Gesetz
jede Widersetzung im Dienst mit Waffen oder mit gewalttlätiger Hand-
Anlegung, sowie jeden Mordversuch gegen den Vorgesetzten mit dem
Tode; das französische Militär-Strafgesetz bestraft die Thätlichkeit am
Vorgesetzten mit dem Tode, wenn sie mit Vorbedacht oder Hinterlist
oder während oder aus Anlass des Dienstes (pendant le service ou
a l’occasion du service, Art. 221—223) begangen worden ist. Das