Full text: Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Der militärische Landesverrath. 
Die Gesetzgebung der großen Militärstaaten beschäftigt sich in 
der Gegenwart reger als je zuvor mit dem militärischen Landesverrath 
in Kriegs-, namentlich aber in Friedenszeiten. 
in Frankreich wurde im Jahre 1886, als noch Boulanger an der 
Spitze der Kriegsverwaltung stand, ein Gesetz gegen die Spionage und 
den Verrath militärischer Geheimnisse erlassen, welches durch einen 
der französischen Kammer im Jahre 1891 zugekommenen Entwurf ab- 
gelöst werden soll. In dem neuen italienischen Strafgesetz sowohl, als 
auch in dem Entwurf eines Strafgesetzes für die königlich italienische 
Armee, welchen Kriegsminister Pelloux im December 1891 der italieni- 
schen Kammer vorlegte, sind eingehende Normen über den in Rede 
stehenden Gegenstand enthalten. Der Entwurf eines Österreichischen 
Civil-Strafgesetzes !) trifft ausführlichere Bestimmungen über den mili- 
tärischen Landesverrath in Kriegszeiten als dies in den früheren Ge- 
setzen der Fall war. Über den gleichen Gegenstand ist in jüngster Zeit 
auch in Russland ein Gesetz erschienen. Der „Deutsche Reichsanzeiger“ 
vom 23. Februar 1892 veröffentlichte den Entwurf eines Gesetzes gegen 
den Verrath militärischer Geheimnisse und gleichzeitig den Entwurf 
eines Gesetzes über den Belagerungszustand in Elsass-Lothringen. 
Die rege legislative Thätigkeit aller Stanten über den in Friedens- 
zeiten begangenen militärischen Landesverrath, welche durch die im 
Frieden getroffenen kriegerischen Vorbereitungen hervorgerufen wurde, 
stellt an die Wissenschaft die Aufgabe, die betreffenden Gesetze und 
Gesetzentwürfe zu beleuchten, den Sinn und die Tragweite derselben 
zu erklären. Gewiss ist es nicht bloß für den Juristen, sondern auch 
für jeden gebildeten Militär von Interesse und Wichtigkeit, die neueren 
Gesetze über den militärischen Landesverrath zu kennen, da diese Ge- 
setze im militärischen Interesse, zum Schutze der Kriegsmacht erlassen 
werden. 
Der Gegenstand (militärischer Landesverrath in Friedenszeiten) 
I) Lamnasch, „Militärischer Landesverrath und Spionage“, Wien 1892.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.