Full text: Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

38 Subordinations-Verletzung durch Herausforderung zum Zweikampte. 
der militärischen Auffassung der Standesgenossen wird das Militär- 
Delict der Subordinations-Verleizung strenge beurtheilt werden, da 
die Subordination die Lebenskraft des Heeres ist. Während nach rein 
militärischer Auffassung der Zweikampf zwischen Officieren aus privater 
Veranlassung nichts Strafbares enthält, ist die Herausforderung des 
Vorgesetzten im Dienste oder aus dienstlicher Veranlassung auch nach 
militärischen Begriffen strafbar. 
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Unsere weitere Aufgabe wird nun die sein, die Voraussetzungen 
näher kennen zu lernen, unter welchen die Herausforderung zum Zwei- 
kampfe als Subordinations-Verletzung aufgefasst, und wie dieselbe be- 
straft wird. 
Das Gesetz sagt ($ 155)'): 
„Wer seinen Vorgesetzten im Dienste oder aus Anlass eines voraus- 
gegangenen Dienstverhältnisses, um sich für ein vermeintlich erlittenes 
Unrecht Genugthuung zu verschaffen, zum Zweikampfe oder zu einer 
Schlägerei auf der Stelle (Rencontre) herauszufordern sich erkühnt, ist 
schon dieser bloßen Aufforderung wegen, wenn es auch zum Zwei- 
kampfe oder zur Schlägerei nicht geliommen wäre, mit Kerker von 
einem bis zu fünf Jahren zu bestrafen.“ 
Aus dem Wortlaute des Gesetzes ergibt sich, dass folgende Voraus- 
setzungen vorhanden sein müssen, damit die Herausforderung zum Zwei- 
kampfe als Subordinations -Verletzung aufzufassen ist: 
1. Die Herausforderung zum Duell oder Rencontre muss an einen 
Vorgesetzten gerichtet sein. 
Das Dienst-Reglement unterscheidet zwischen „Vorgesetzten“ und 
„Höheren“. Höherer ist jeder in Activität befindliche Angehörige des 
stehenden Heeres, der Kriegsmarine oder der Landwehr allen jenen 
gegenüber, welche eine geringere Charge (Diätenclasse) einnehmen. Es 
sind daher der Hauptmann dem Lieutenant, dieser dem Feldwebel, und 
dieser wieder dem Zugführer gegenüber Höhere, ohne Rücksicht darauf 
ob sie demselben oder verschiedenen 'Truppenkörpern angehören. Vor- 
gesetzter ist eine Person des Soldatenstandes, wenn und inwieweit sie 
nach der Dienst-Ordnung befugt ist, einem anderen Dienstbefehle zu 
ertheilen. Gewöhnlich wird der Vorgesetzte ein Höherer oder doch dem 
1) S 112 des deutschen Strafgesetzes lautet: „Wer einen Vorgesetzten oder 
einen im Dienstrange Höheren aus dienstlicher Veranlassung zum Zweikampfe heraus- 
fordert, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einen Jahr, und wenn der Zweikampf 
vollzogen wird, wit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft; zugleich ist auf 
Dienstentlassung zu erkennen, Gleiche Strafen treffen den Vorgesetzten, welcher die 
Herausforderung annimmt oder den Zweikampf vollzieht.“
	        
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