Full text: Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Die Grenzen des Disciplinar-Strafrechtes. 57 
Wir haben gesagt, dass das Disciplinar-Strafrecht durch das ehren- 
räthliche Verfahren beschränkt ist. Liegt nämlich eine unehrenhafte 
Handlung vor, so ist es möglich, dass dieselbe durch das Strafgesetz 
als Verbrechen oder Vergehen erklärt ist. Ist dies der Fall, so hat die 
kriegsrechtliche Untersuchung einzutreten. Ist dies nicht der Fall, lässt 
sich die unehrenhafte Handlung unter keinen Paragraphen subsumieren, 
so ist das Nöthige zur Einleitung des ehrenräthlichen Verfahrens zu 
veranlassen.!) 
  
I) Selbstverständlich nur bei Personen, welche überhaupt dem ehrenräthlichen 
Verfahren unterliegen.
	        
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