Full text: Militär-Rechtliche und Militär-Ethische Abhandlungen.

Das Militär-Strafrecht des Alterthums und der Gegenwart. 
Die Römer waren die Meister der Kriegskunst und der Rechts- 
wissenschaft. Die römischen Waffen haben die ganze damals bekannte 
Welt unterworfen, und nicht zum geringsten Theile verdanken die 
Römer ihre Siege der eisernen, strengen Disciplin.?) 
Die römischen Juristen haben die Rechtswissenschaft in einer 
Weise ausgebildet, dass noch heutzutage das römische Recht die Grund- 
lage der Rechtswissenschaft und der neuen Gesetzbücher bildet. Es ist 
daher sowohl für die Kriegskunst als auch für die Rechtswissenschaft 
von hohem Interesse, das römische Militär-Strafrecht, als das dem Mars 
und der Justitia gemeinsame Gebiet, kennen zu lernen und dasselbe 
mit den Militär-Strafgesetzen der Neuzeit zu vergleichen. Das rechts- 
historische und rechtsvergleichende Studium hat in anderen Gebieten 
der Rechtswissenschaft namhafte Fortschritte gemacht, nur unser Zweig 
der großen Wissenschaft ist stiefmütterlich behandelt worden. Man muss 
die einzelnen Rechtsinstitute in ihrer historischen Entwicklung studieren, 
denn nur aus der Vergangenheit lernen wir die Gegenwart verstehen. 
Eine weitere Aufgabe der wissenschaftlich gebildeten Juristen ist 
auch die, das Recht anderer Nationen kennen zu lernen, denn, wie 
Goethe in seiner „Italienischen Reise“ trefflich bemerkt, „wenn man 
sich selbst lehrt, ist die arbeitende und verarbeitende Kraft eins, und 
die Vorschritte müssen kleiner und langsamer werden. 
Im Gegenwärtigen habe ich es versucht, das Militär-Strafrecht des 
Alterthums und das der bedeutenderen jetzigen Staaten einer verglei- 
chenden Betrachtung zu unterziehen, um zu sehen, worin das Alter- 
thum mit der Neuzeit übereinstimmt, und in welcher Richtung Ver- 
schiedenheit besteht, wobei ich jedoch nicht auf die Details der ein- 
zelnen Gesetze, sondern nur auf die treibenden Grundgedanken Rück- 
sicht nehmen will. 
Das Militär-Strafrecht der Griechen und Römer?) beruhte in den 
1) Val. Max.,1. VI, cap. 1,$ 2: „Sanctissimi romani imperii custos severa castro- 
rum disciplina.“ 
2), Über das römische Militär-Strafrecht: Michele Carcani, „Dei reati, delle pene 
e dei giudizi militari presso i romanı“, Milano 1874. 
Dangelmnier, Militüärrechtl. Abhandlungen. 1
	        
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