Über den heutigen Stand der Militär-Rechtswissenschaft u. -Gesetzgebung. 93
verschiedener Staaten werden untereinander verglichen, die Überein-
stimmung derselben in der einen, und die Verschiedenheit in der anderen
Richtung nachgewiesen, und so zu zeigen versucht, welche Bestimmungen
dem Wesen des Heeres entsprechen und daher auch von einer künftigen
Militär-Gesetzgebung beizubehalten sind. Auf gleiche Weise werden die
Grundzüge einer Militär-Strafprocess-Ordnung entworfen, „welche in den
wesentlichen Principien jener des Civilstandes gleich sein soll“. Rechts-
vergleichenden Inhaltes ist auch die Schrift: „Die Militär-Verbrechen
und Vergehen nach österreichischem Rechte“ von Dangelmaier, 1884.
Von der Literatur, welche sich auf die Reform des Militär-Straf-
processes bezieht, sollen noch erwähnt werden: v. Richthofen, „Einige
Bemerkungen zu der beabsichtigten Reorganisation des Militär-Straf-
processes“, 1877, eine kleine, aber treffliche Schrift; v. Hoff, „Darstellung
unseres Militär-Gerichtswesens nebst einer Studie über die Notliwendig-
keit einer Reform unserer Militär-Gerichts-Ordnung“, Berlin 1884; Reins-
dorff, „Zur Frage des Militär-Strafprocesses und seiner Reform“, Berlin,
1885; Dangelmair, „Die Grundsätze des Militär-Strafverfahrens und dessen
Reform“, Innsbruck 1887; Weisl, „Frankreichs Militär-Strafprocess-Ord-
nung, Studie zur Reform der Militär-Strafprocess-Ordnungen des deutschen
Reiches und der österreichisch-ungarischen Monarchie“, Wien 1887.
Was die Literatur über die bestehenden Militär-Strafgesetze be-
trifft, so hat zum Österreichischen Militär-Strafgesetz vom Jahre 1855
Damianitsch einen trefflichen Commentar geliefert.')
An das für den ganzen Umfang des deutschen Reiches geltende
Militär-Strafgesetz vom Jahre 1872 hat sich eine ziemlich reichhaltige
Literatur angesetzt. Keller hat unter Berücksichtigung der Motive und
Reichtags-Verhandlungen einen guten Commentar geschrieben (1873),
Brauer, „Handbuch des deutschen Militär-Strafrechts*, liefert eine selb-
ständige, übersichtliche Darstellung, welcher dazu bestimmt ist, auch
dem Nicht-Juristen das Verständnis des Gesetzes zu ermöglichen. Das
bedeutendste Werk über das deutsche Militär - Strafgesetz ist jedoch:
Hecker, „Lelirbuch des deutschen Militär-Strafrechts“, 1587. Dieses Werk,
welches den Stoff in eingehender Weise und systematischer Darstellung
behandelt, kann den besten Werken der strafrechtlichen Literatur über-
haupt beigezählt werden.
In Bezug auf die französische Literatur über das französische
Militär-Strafrecht verweisen wir auf die Literaturangaben bei Block,
„Dict. de l’econ. pol.*, und führen von der neueren Literatur nur noch
an: Vexiau, „Commentaire abrege sur le code de justice militaire“,
Paris 1882. Meist sind die französischen Arbeiten nur Commentare,
1) Über die ältere Literatur vgl. nunmehr Dangelmaier, „Geschichte des Militär-
Strafrechts“, Berlin 1891.