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später auch Ritterschaft. Durch Verträge
die Defensionsrecess) wurde fesigestellt,
wie viele Ritterpferde die Ritterschaft,
wie viele Defensioner, Artolerey und
Schanzgräber die Gemeinden zu stellen
hatten. Hierbei findet sich die nicht immer
gehaltene Einschränkung, daß die Verwendung
der Defensioner nur innerhalb
und zur D. des Landes zulässig sei. Da
aber die Defensioner im Frieden nicht
ausgebildet, sondern nur gemastert wurden,
auch die Gemeinden möglich schlechte
Subjekte stellten, so wurde der Zweck der
D. nur sehr unvollkommen erreicht und
gab zu ewigen Klagen sowohl des Landes
wie der Generale Veranlassung. Am
meisten ausgebildet war das Defensionswesen
in Kursachsen. Die Defensionsordnung
von 1613 setzte die Lehnsdieuste
der Ritterschaft auf 1592 3/: Ritterpferde
in zwei Regimentern, das Fußvolk auf
9360 Defensioner in 13 Fähnlein, 1600
Schanzbauern, die Munition, Artolerey
und 406 Heerwagen sest. Die höhern Offiiere
und ein Teil der Unteroffiziere wurden
dauernd, die Ritterpferde vom Staate,
die Desensioner von der Stadt oder Landschaft
besoldet Nachdem die Defensioner
mehrfach ausgeboten und trotz des Widerstauds
der Stände außer Landes verwendet
wurden und ein Schrecken der eignen
Armee blieben trotz der endlosen Verhandlungen
zwischen Regierung und Ständen
ur Besserung des Defensionswerks, wurn
sie nach und nach mit Beginn des 18.
Jahrh. in allen Staaten aufgelöst. — Jetzt
bedeutet D. alles, was auf die Verteidigung
einer armierten Festung Bezug hat. Die
hierüber getroffenen Festsetzungen zur Normierung
der materiellen Verteidigungsmittel
an Geschützen, Hü#assen= Munition,
Geräten aller Art 2c. bilden den
Defensionsetat, der für jede Festung
nach Lage der örtlichen Verhältnisse besonders
ausgestellt wird.
Defenfionskaserne, bombensicher eingedeckte,
zur Verteidigung eingerichtete
Kaserne, die zuerst von Montalembert
als Reduits im Jnnern andrer Werke,
* in der Kehle flacher Bastione oder
enaillen, angelegt wurden, um der kämbfenden
Besatzung als letzter Rückzugsort
Defensionskaserne — Defilee.
u dienen, wenn der Angreifer bereits in
ie Festung eingedrungen ist. In neuerer
Zeit werden Defensionskasernen nicht
men r e . ß
efenfisnsreteffe ;
n . Deftnsion.
Defenstve. Die Fähigkeit einer Truppe,
feindliche Streitkräfte zu vernichten, ist
ihre Stoßkraft und deren Außerung die
Offen sive. Die Fähigeit dagegen, dem
Vernichtetwerden darch iefeindliche Stoßkraft
entgegen zu wirken, ist ihre Widerstandskraft
und deren Außerung die D.
Die Offensive bezweckt die Vernichtung
des Gesnere. Die D. vernichtet nur, um
nicht selbst vernichtet zu werden, und nur
so weit, als für den jedesmaligen Zweck
ausreichend ist. Die Offensive ist daher
der Anfäit die D. die Abwehr des feindlten
ngriffs. Die D. ist also im weitesten
Sinn die Verteidigung und entweder
eine strategische oder taktische.
Erstere umfaßt alle die Operationen zur
Behauptung eines Kriegsschauplatzes,
deren Ausführung Aufgabe der taktischen
D. ist. Die Verteidigung eines Landes
setzt voraus, daß man desselben wie Kirg
Verkehrs= und sonstigen Hülfsmittel vollkommen
Herr ist. Stũtzpunkte für die D.
bilden die Festungen, und soweit es sich
um die Abwehr eines feindlichen Angriffz
handelt, wird man die eignen Stellungen
noch durch Befestigungen zu decken und zu
verstärken suchen. Derart befestigte Stellungen
werden von einem energischen Verteidigerimmer
nur alsdie Stützpunkte und
Mittel zur Verstärkung der eignen Kraft
angesehen, aus denen er aber zur Offensive
hervorbricht, sobald die Gefechtslage einen
Erfolg für den Angriff erwarten läßt.
Defenslinie, s. Bastion.
Desilee, im allgemeinen jede Ortlichkeit,
welche eine Truppe zwingt, sie in schmaler
Frentein Marschkolonne, zu überschreiten;
o bilden Flüsse, Dimme, Thäler, Waldwege,
Dorfstraßen 2c. Defileen, doch ist der
Begriff des Defilees ein relativer, insofern.
dabei vorausgesetzt wird, daß das D. die
ein zige Verbindung zwischen zwei Ortlichkeiten,
die Truppe also gezwungen ist,
von der einen zur andern in einer einzigen
schmalen Kolonne zu marschieren. Die