stand, über denen sich die Gebieler fanden. Die
Gründung der Familien liess Hüllen erstehen, die
nolhwendig zu Vergrösserungen und Anschlüssen
führten. Diess ist dic Entstehung der Gehölfe, Wei-
ler, Dörler, Mürkte und nach noch grösserem Forl-
schritt der Städte; das Chrislenthum lügie Kapellen,
Kirchen und Klöster hinzu und Fürsten und Herren
bauten Schlösser und Burgen. Die Eintheilung in Cen-
ten, Gaue etc. kommt den Anlüngen der Geographie
zu Hülle, und die Namen Grasen, Gaugralen weisen auf
politische Beherrschungen hin, die von den Freien und Edlen
im Frieden und Krieg beansprucht wurden. Den Senden
standen Sendrichter vor, die Gemeinden leilelen Skellen,
Schöppen. Das gesammie Frankenland halle 19 Gane,
davon der Rednitzgau mil dem Flussgebiel der Wiesent,
dessen Gaugraf zu Bamberg unter dem Herzoge stand.
Später tral Franken dem königlich frünkischen Reiche
bei, das von dem Major Domus (Grossholmeister) Karl
Martell, und dann von bipin dem Kleinen beherrscht
wurde, der seinen Söhnen Karl und Karlmann das
grosse fränkische Reich überliess, welches Kaiser Karl
der Grosse nachher so angeschen und glücklich machte.
Es ist bekannt, dass die katholische Kirche, wie es
nicht bei der proteslantischen der Fall istl, ein sicht-
bares Oberhaupt in dem Pabste hat, der zugleich eine
wellliche Regierung führt und in den höheren Würden-
trägern der Kirche wellliche Macht sich vereinen lässt
mitl der geistlichen. Das neugegründete Bisthum Bam-
berg (1007), dessen erster Bischof der Kanzier Hein-
rich's II. war, während die Fürslen von Branden--
burg, Plalz bei Rhein, Böhmen und Sachsen die Erb-
ämiter verwallelen, dieses Bisthum erweiterte bald seine
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wellliche Macht und unter seine frühesten Besikzungen
in unserem Ländechen gehören Gössweinslein, Nieder-
lellendorf, Trainmaisel, Geisseldorf. Pollenstein, Hohen-
mirsberg, Plankenstein, Tüchersleld. Zugleich zeigle
sich herrschbegierig der Reichsherrenstand, der nur dem
Kaiser in den Kampf folgte, Niemandem sonst gehorchte
und sein freies Grundeigenthum nach Belieben re-
gierte. Diesen umgaben Dienstmannen, die sich als
Freie nicht hallen konnten, bei irgend einem mächtigen
welllichen oder geistlichen Schutzherren in ehrenvolle
Dienste traten, sich zum Schutze von Burgen ver-
wenden liessen, wolür sie für geleistele Dienste. Grund-
eigenthum, Antheile von Burgen elc. erhiellen. Einen
ohngelühren Aufschluss über das Verhältniss des Dienst-
adels zu den Dynasten gibt es, dass erstere den leizteren
ihren gnädigen Herrn nannien; der Diensladel nahm die
Ertrügnisse der Güter der Burg, auf der er sass, in
Empfang, dieser Sitlz konnte nur der Familie oder dem
Herrn des Dienslmannes üherlassen werden, Aufenthalt
auf der Burg halle ohne Wissen und Willen des llerren
oder seiner Erben Niemand, so lange der Dienstmann
die Burg und ihre Güter innne halle, mussten sie
andere Burgen beziehen, sobald ihnen die frühere
mit Gewall genommen wurde, so konnten sie, nach
dem Aufgeben ihrer Burggüler zichen, wohin sie
wollien; in einen unbilligen und ungerechten Krieg
durilen die Dienstadeligen ihren llerrn in keinem Fall
verwickeln; traten sie zugleich in noch mehrerer llerren
Dienste, so behiellen sie sich's vor, nicht gegen ihren
cigentlichen Iierren zu lechten. So halte sich in Sircil-
berg. lleinrich mil seinen Söhnen Frilz und Heinrich
(1342) verpflichtel, dem Bisthum Bamberg mit dem