Full text: Die Fränkische Schweiz in Stahlstichen.

  
schutzten Ganzen vereinigt zu sehen, sollie so bald noch 
nicht in Erfüllung gehen. Die Herren von Streilberg 
ein Mittellreier schon desshalb. Der Ritterschlag war späler nach 
Begrundung der Ritterbürtigkeit nicht mehr absolut nöthig, 
es genugic schon die fortgeselzie ritlerliche Lebensart, deren 
Begründung man in der Wehrhaftmachnng sah und besser 
als das Rilerthum selbst. War ein Ritterbürliger nicht 
selbst Rilter, so gehörte er durch diese Wehrhafimachung 
der Rilterschalt als Knappe, Knecht, freier Knecht, Edel- 
knecht, Armiger, Famulus an, und auch dieser Stand war 
s0 geachtet, dass sich dessen Fürsten, Cralen nud Freie 
nicht zu schämen hatten, auch bis zum Tode, und im 
Besitze hoher Aemter Edelknechte blieben. Die Wehrhall- 
machung war mit einer Feierlichkeit, ähnlich der bei dem 
Rillerschlag verbunden und in der Regel konnic erst nach 
der Wehrhaftmachung der Ritterschlag wohl nicht vor 
dem 30. Lebensjahre, erfolgen. Die ritterliche Lebens- 
weise machte am meisten den Ritter und ausnahmsweise 
stand es dem Kaiser, der selbst Ritter war, zu, in beson- 
deren Fällen der Tapferkeit den Rüterschlag auch solchen 
Personen zu ertheilen, die durch Geburt nicht dazu be- 
rechligi waren. Mit dem Weglassen des Ruterschlags ka- 
men die Ritierdiplome auf, die Ursache des Verfalls der 
Rillerwürde. Die Minislerialengeschlechier behielten jedoch 
für immer den Vorzug ritlerlicher Geschlechter und hatten 
damit den festesten Grund zu ihrer Freiheit gelegt. Hlit. 
dem Aulkommen des Briefadels von Kaiser Carl IV. an 
schwanden Ritterbüligkeit und Freigeborenheit und der 
neuere ofl mit Geld erkaufte Adel ist von dem ursprüng- 
lichen und politischen Slandpunkt des rillerbürtigen alten 
Adels gewiss eben so weit entlernt, als dieser selbst wie- 
der vom hohen eigentlichen Uradel verschieden ist, wenn 
gleich ein Theil der Glieder des ritterbürtigen Adels in 
früher Zeit, in der Classe der höheren Freien, dem Uradel 
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waren nämlich unter sich selbst und mit Bamberg in 
Streit gerathen, weil sie ihren Verpflichtungen. dem Bi- 
schof von Bamberg zu dienen, untreu werden zu wollen 
schienen. Späler übertrug nun Eberhard von Streilberg 
seinen Antheil der Burg den Markgrafen Friedrich und 
Siegmund von Brandenburg. Darüber beschwerte sich 
der Bischof vergebens, dem die für ihn günslig ge- 
stimmien Vettern Eberhard's, fünf rüstige Streitberge, 
hellen wollten, woraus sich viele Reibungen entspan- 
nen, denen Eberhard mit Gewalt ein Ende zu machen 
suchte, indem er die Veltern aus der Burg warf, welche 
lelziere dieselbe um Mitternacht wieder erstiegen und 
Eberhard in die Flucht jagten. Da tralen Bamberg und 
Brandenburg dazwischen, Bamberg schickte Kriegsvolk 
nach Streitberg und bot die ganze streitbare Macht der 
völlig gleich und ebenbürtig war. Es konnte ein edles 
Ceschlecht im 12. u. 13. Jahrhundert, das kein Oberhaupt 
als den Kaiser kannte, sich zu dem rilierbarügen Adel 
zurückzichen, ohne dabei seine alte Freiheit aulzuge- 
ben, so konuic auch ein Rillergeschlecht sich reichsun- 
mittelbar erhalten, wenn es sich auch in den Lehnverband be- 
gab. Die Reichsritterschalt war schon iin 13. Jahrhundert 
als Reichsheerdienstpflichtig unmitlelbar vom Kaiser zur 
Heerfolge aulgefordert und selbstsländig dienend. Am Ende 
des 15. Jahrhunderts war dic Reichsrillerschaft eine völlig 
ausgebildete reichsständige Corporation. Dass dieselbe in 
der frankischen Schweiz auf eine nuhmhaste und ehren- 
werthe Weise vertreien war, das beweisen viele Doku- 
mente und die vielen Burgen, die steineren Zeugen des 
alten Rüuterthums, dessen Genossenschaft einer höheren 
Macht weichend, von 1797 — 1806 den preussischen und 
bayerischen Regicrungen so Viel zum Cpfer gebracht hat. 
  
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