schutzten Ganzen vereinigt zu sehen, sollie so bald noch
nicht in Erfüllung gehen. Die Herren von Streilberg
ein Mittellreier schon desshalb. Der Ritterschlag war späler nach
Begrundung der Ritterbürtigkeit nicht mehr absolut nöthig,
es genugic schon die fortgeselzie ritlerliche Lebensart, deren
Begründung man in der Wehrhaftmachnng sah und besser
als das Rilerthum selbst. War ein Ritterbürliger nicht
selbst Rilter, so gehörte er durch diese Wehrhafimachung
der Rilterschalt als Knappe, Knecht, freier Knecht, Edel-
knecht, Armiger, Famulus an, und auch dieser Stand war
s0 geachtet, dass sich dessen Fürsten, Cralen nud Freie
nicht zu schämen hatten, auch bis zum Tode, und im
Besitze hoher Aemter Edelknechte blieben. Die Wehrhall-
machung war mit einer Feierlichkeit, ähnlich der bei dem
Rillerschlag verbunden und in der Regel konnic erst nach
der Wehrhaftmachung der Ritterschlag wohl nicht vor
dem 30. Lebensjahre, erfolgen. Die ritterliche Lebens-
weise machte am meisten den Ritter und ausnahmsweise
stand es dem Kaiser, der selbst Ritter war, zu, in beson-
deren Fällen der Tapferkeit den Rüterschlag auch solchen
Personen zu ertheilen, die durch Geburt nicht dazu be-
rechligi waren. Mit dem Weglassen des Ruterschlags ka-
men die Ritierdiplome auf, die Ursache des Verfalls der
Rillerwürde. Die Minislerialengeschlechier behielten jedoch
für immer den Vorzug ritlerlicher Geschlechter und hatten
damit den festesten Grund zu ihrer Freiheit gelegt. Hlit.
dem Aulkommen des Briefadels von Kaiser Carl IV. an
schwanden Ritterbüligkeit und Freigeborenheit und der
neuere ofl mit Geld erkaufte Adel ist von dem ursprüng-
lichen und politischen Slandpunkt des rillerbürtigen alten
Adels gewiss eben so weit entlernt, als dieser selbst wie-
der vom hohen eigentlichen Uradel verschieden ist, wenn
gleich ein Theil der Glieder des ritterbürtigen Adels in
früher Zeit, in der Classe der höheren Freien, dem Uradel
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waren nämlich unter sich selbst und mit Bamberg in
Streit gerathen, weil sie ihren Verpflichtungen. dem Bi-
schof von Bamberg zu dienen, untreu werden zu wollen
schienen. Späler übertrug nun Eberhard von Streilberg
seinen Antheil der Burg den Markgrafen Friedrich und
Siegmund von Brandenburg. Darüber beschwerte sich
der Bischof vergebens, dem die für ihn günslig ge-
stimmien Vettern Eberhard's, fünf rüstige Streitberge,
hellen wollten, woraus sich viele Reibungen entspan-
nen, denen Eberhard mit Gewalt ein Ende zu machen
suchte, indem er die Veltern aus der Burg warf, welche
lelziere dieselbe um Mitternacht wieder erstiegen und
Eberhard in die Flucht jagten. Da tralen Bamberg und
Brandenburg dazwischen, Bamberg schickte Kriegsvolk
nach Streitberg und bot die ganze streitbare Macht der
völlig gleich und ebenbürtig war. Es konnte ein edles
Ceschlecht im 12. u. 13. Jahrhundert, das kein Oberhaupt
als den Kaiser kannte, sich zu dem rilierbarügen Adel
zurückzichen, ohne dabei seine alte Freiheit aulzuge-
ben, so konuic auch ein Rillergeschlecht sich reichsun-
mittelbar erhalten, wenn es sich auch in den Lehnverband be-
gab. Die Reichsritterschalt war schon iin 13. Jahrhundert
als Reichsheerdienstpflichtig unmitlelbar vom Kaiser zur
Heerfolge aulgefordert und selbstsländig dienend. Am Ende
des 15. Jahrhunderts war dic Reichsrillerschaft eine völlig
ausgebildete reichsständige Corporation. Dass dieselbe in
der frankischen Schweiz auf eine nuhmhaste und ehren-
werthe Weise vertreien war, das beweisen viele Doku-
mente und die vielen Burgen, die steineren Zeugen des
alten Rüuterthums, dessen Genossenschaft einer höheren
Macht weichend, von 1797 — 1806 den preussischen und
bayerischen Regicrungen so Viel zum Cpfer gebracht hat.
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