X11
Abkürzungen.
B.G.B. = Bürgerliches Gesetzbuch.
E.G. = Einführungsgesetz.
A.G. = Ausführungsgesetz.
Stf.G.B. -= Strafgesetzbuch für das deutsche Reich.
Stf.P.O. = Strafprozeßordnung.
Z.P.O. = Zivilprozeßordnung.
G.V.G. -= Gerichtsverfassungsgesetz.
Entw. d. B.G.B. = Entwurf eines bürgerlichen Gesetzbuches für das deutsche
Reich. Erste Lesung.
Mot. = Motive.
Pol.Stf.G.B. = Polizeistrefgesetzbuch.
A.L.R. = Allgemeines Landrecht für die preußischen Staaten.
C. c. = Code civil.
Gew.O. = Gewerbeordnung für das deutsche Reich.
L.V.G. = Landesverwaltungsgesetz.
Zust.G. = Zuständigkeitsgesetz.
R.B.G. = Reichsbeamtengesetz.
Ver.Zollges. = Vereinszollgesetz.
Ausf.Best. = Ausführungsbestimmungen.
G., Ges. —= Gesetz.
Verord. = Verordnung.
R.G. = Urteil des Reichsgerichts in Zivilsachen.
R.G.Stf.S. = Urteil des Reichsgerichts in Strafsachen.
Dazu: Entsch. = Entscheidungen des Reichsgerichts, herausgegeben von den
Mitgliedern des Gerichtshofes.
0.Tr. = Drteil des preußischen Obertribunals.
Dazu: Str. = Archiv für Rechtsfälle, die zur Entscheidung des Königlichen
Obertribunals gelangt sind; herausgegeben von Streithorst.
Kam.G. = Urteil des preußischen Kammergerichts.
C.C.H. = Urteil des preußischen Gerichtshofs zur Entscheidung von Kom-
petenzkonflikten (die entsprechenden Gerichtshöfe anderer Länder sind
durch besondere Zusätze bezeichnet).
0.L.G. = Urteil des Oberlandsgerichts.
Obst.L.G. = Urteil des bayrischen Obersten Landsgerichts.
J.M.Bl. = Justizministerialblatt.
M.D.J. -= Verfügung des Ministeriums des Innern.
0.V.G. -= Urteil des Preußischen Oberverwaltungsgerichts (die gleichnamigen
Gerichtshöfe anderer Länder sind durch besondere Zusätze bezeichnet)
Dazu: Entsch. = Entscheidungen des Königlichen Oberverwaltungsgerichts,
herausgegeben von Jebens u. A.