106 1901
AXI. Verordnung
vom I1. Mai 1901,
betreffend die Abgabe stark wirkender Arzneimittel.
Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsien wird in Erweiterung
der Verordnung vom 14. Juli 1896, betreffend die Abgabe stark wirkender Arzuei-
mittel u. s. w. (Ges. Samml. S. 61) hiermit Folgendes bestimmt:
Einziger Paragraph.
JIn dem der Verordnung vom 14. Juli 1896 beiliegenden Verzeichnisse von
Drogen und chemischen Präparaten ist hinter
Resinn Senmmonine
KRhizomn Fllicis — Farnwurzel, 20 gr
und hinter
Extruclum Diatulis
Extractum Fllicis Farnertrakt, 10 ar
einzuschieben.
Diese Verordnung tritt mit der Verkündigung in Kraft.
Rudolstadt, den 11. Mai 1901.
Fürstlich Schwarzburg. Ministerium,
Abthellung des Innern.
u. Starck.
TAXXII. Ministerial-Bekanntmachung
vom 20. Mai 1901,
betreffend die Verleihung des Fürstlichen akademischen Stipendiums.
Mit Höchster Genehmigung Seiner Durchlaucht des Fürsten werden die Be
stimmungen der Bekanntmachung vom 1. Juni 1832, die Verleihung des Fürstlichen