Full text: Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Band 6.1. Deutsches Verwaltungsrecht. (1)

Vorwort zur ersten Auflage. 
Wenn ich ein deutsches Verwaltungsrecht schreiben sollte, so 
mußte ich dabei den Anforderungen zu entsprechen suchen, welche 
ich in meiner Theorie des Französischen Verwaltungsrechts an eine 
derartige Arbeit gestellt habe. Das bot aber hier ganz andere 
Schwierigkeiten. 
Dort hatte ich den Einheitsstaat vor mir mit schlechthin 
nationalem Recht. Hier die Mannigfaltigkeit der Landesrechte, 
ihrerseits wieder in verschiedenem Maße dem Einflusse fremden, 
d. h. des französischen Rechtes unterliegend. 
Dort ein neues Recht aus einem Gusse, wie es aus dem Schmelz- 
ofen der Revolution hervorging. Hier allmähliche Übergänge und 
alles durchzogen von stehengebliebenen Resten des Alten. 
Dort, auf diese Voraussetzungen gegründet, eine wohlgefestigte 
Lehre mit einer verblüffenden Gleichartigkeit der Schriftsteller. 
Ich konnte damals aufrichtig schreiben, ich sei bloß Berichterstatter 
über die Taten der französischen Juristen. Alle Rechtsbegriffe 
waren fertig gegeben; ich hatte nur eine andere Ausdrucksweise 
und Anordnung hinzuzutun. Wer möchte behaupten, daß unsere 
deutsche Verwaltungsrechtswissenschaft auch nur annähernd zu 
einem ähnlichen Abschlusse gekommen sei? 
Wäre es nach meinen Gedanken gegangen, so würde dieses 
Buch wohl nicht geschrieben worden sein. Es müßte damit ge- 
wartet werden, meinte ich, bis eine gründlichere Durcharbeitung 
der einzelnen Materien den Weg geebnet hätte. Monographien 
sollten die Losung sein. Ich hatte mich selbst schon daran ge- 
macht, dazu meinen Beitrag zu leisten. Als aber vor nun sieben 
Jahren die Aufforderung an mich erging, in dieser Sammlung für 
das Handbuch des deutschen Verwaltungrechts einzustehen, glaubte 
ich mich nicht versagen zu dürfen. Vielleicht war es doch das 
Richtige, mutig das Ganze anzufassen, um es einheitlich nach ge- 
meinsamen, großen Gesichtspunkten aufzubauen. Da hab ich denn 
gesagt: in Gottes Namen, und mein Bestes getan.
	        
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