Full text: Systematisches Handbuch der Deutschen Rechtswissenschaft. Band 6.1. Deutsches Verwaltungsrecht. (1)

Vorwort zur zweiten Auflage. VII 
wäre es allerdings ein Fehler. Aber schulmeistern dürfen wir uns 
hier nicht. 
Etwas ganz anderes ist es, wenn ein Wort in verschiedenem 
Sinne gebraucht wird deshalb, weil man über den dahinterstehenden 
Begriff selbst verschiedener Meinung ist; Rechtsstaat, vollziehende 
Gewalt, Verwaltungsrechtspflege, öffentliches Eigentum sind Bei- 
spiele dafür. Da gibt es natürlich kein Zweierlei, sondern das 
einmal Erkannte muß unverändert beibehalten und durchgeführt 
werden. 
Ich habe mich auch bemüht, einer Reihe von häufig vor- 
kommenden Ausdrücken, die man in einer gewissen Unbestimmtheit 
und Verschwommenheit zu verwenden gewohnt ist, ein schärferes 
Gepräge zu geben,. indem ich sie an einen festen juristischen Begriff 
band. Da trete ich in einen Widerspruch mit dem herrschenden 
Sprachgebrauch, dem ich zumute, sich einzuschränken. Dem wäre 
leicht auszuweichen gewesen, wenn ich jedesmal ein ganz neues 
Wort gewählt hätte, am besten ein auf seinen Sinn ohnehin nicht 
so genau nachprüfbares Fremdwort. Aber ich habe geglaubt, es 
darauf ankommen lassen zu sollen, ob nicht der richtig erkannte 
Begriff genügende Anziehungskraft auf den nächstliegenden Aus- 
druck bewährt. Das wäre wenigstens der natürliche Weg für die 
so notwendige weitere Ausbildung unserer Rechtssprache. Die 
Hauptsache wird immer sein, daß der unter diese Bezeichnung ge- 
stellte Begriff selbst etwas taugt, d. h. geeignet ist, die Er- 
scheinungen, welche die Wirklichkeit des Rechtes uns bietet, ver- 
ständlicher und übersichtlicher zu machen. 
Straßburg, den 3. Oktober 1895. 
m nn 
Vorwort zur zweiten Auflage. 
Ich muß dankbar sein, daß ich doch noch einmal diese Arbeit 
fertig bringen darf. Die neue Auflage war schon längst notwendig 
geworden. Nur graute mir etwas vor dem angehäuften Stoff. Ge- 
setzgebung und Rechtsprechung sind fleißig gewesen seit 1895 und 
vor allem unsere Verwaltungsrechtswissenschaft regt sich so ge- 
waltig, daß es nicht leicht ist, Schritt zu halten. 
Natürlich habe auch ich inzwischen manches gelernt und besser 
erkannt. Mit bloßem Nachtragen und Zurechtflicken war es da 
nicht getan. Ich mußte eine Neubearbeitung geben. Vom alten 
Text ist nicht viel übrig geblieben.
	        
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