Vorwort zur zweiten Auflage. VII
wäre es allerdings ein Fehler. Aber schulmeistern dürfen wir uns
hier nicht.
Etwas ganz anderes ist es, wenn ein Wort in verschiedenem
Sinne gebraucht wird deshalb, weil man über den dahinterstehenden
Begriff selbst verschiedener Meinung ist; Rechtsstaat, vollziehende
Gewalt, Verwaltungsrechtspflege, öffentliches Eigentum sind Bei-
spiele dafür. Da gibt es natürlich kein Zweierlei, sondern das
einmal Erkannte muß unverändert beibehalten und durchgeführt
werden.
Ich habe mich auch bemüht, einer Reihe von häufig vor-
kommenden Ausdrücken, die man in einer gewissen Unbestimmtheit
und Verschwommenheit zu verwenden gewohnt ist, ein schärferes
Gepräge zu geben,. indem ich sie an einen festen juristischen Begriff
band. Da trete ich in einen Widerspruch mit dem herrschenden
Sprachgebrauch, dem ich zumute, sich einzuschränken. Dem wäre
leicht auszuweichen gewesen, wenn ich jedesmal ein ganz neues
Wort gewählt hätte, am besten ein auf seinen Sinn ohnehin nicht
so genau nachprüfbares Fremdwort. Aber ich habe geglaubt, es
darauf ankommen lassen zu sollen, ob nicht der richtig erkannte
Begriff genügende Anziehungskraft auf den nächstliegenden Aus-
druck bewährt. Das wäre wenigstens der natürliche Weg für die
so notwendige weitere Ausbildung unserer Rechtssprache. Die
Hauptsache wird immer sein, daß der unter diese Bezeichnung ge-
stellte Begriff selbst etwas taugt, d. h. geeignet ist, die Er-
scheinungen, welche die Wirklichkeit des Rechtes uns bietet, ver-
ständlicher und übersichtlicher zu machen.
Straßburg, den 3. Oktober 1895.
m nn
Vorwort zur zweiten Auflage.
Ich muß dankbar sein, daß ich doch noch einmal diese Arbeit
fertig bringen darf. Die neue Auflage war schon längst notwendig
geworden. Nur graute mir etwas vor dem angehäuften Stoff. Ge-
setzgebung und Rechtsprechung sind fleißig gewesen seit 1895 und
vor allem unsere Verwaltungsrechtswissenschaft regt sich so ge-
waltig, daß es nicht leicht ist, Schritt zu halten.
Natürlich habe auch ich inzwischen manches gelernt und besser
erkannt. Mit bloßem Nachtragen und Zurechtflicken war es da
nicht getan. Ich mußte eine Neubearbeitung geben. Vom alten
Text ist nicht viel übrig geblieben.